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AGRARINDUSTRIE/122: NABU und BI reichen Klage gegen Schweinemastanlage in Simonsberg ein (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 28. April 2015

Klage gegen Schweinemastanlage in Simonsberg/NF eingereicht


Neumünster / Husum, 28. April 2015. NABU und die Bürgerinitiative "Gute Luft für Finkhaus" klagen gemeinsam gegen eine Schweinemastanlage auf Eiderstedt vor den Toren von Husum. Ein Landwirt plant dort den Betrieb und die Erweiterung einer Schweinemastanlage mit 2.986 Mastschweinen. Dazu werden drei Ställe erheblich vergrößert. Außerdem sollen drei Futtersilos mit je 30 Tonnen Lagerkapazität, ein Güllehochbehälter mit einem Fassungsvermögen von 2.668 Kubikmetern und ein Verladeplatz mit Vorgrube neu errichtet werden.

Bürgerprotest

Bereits im Vorfeld der Klage erhob sich in der Region heftiger Widerstand gegen das Projekt. Die örtliche Bürgerinitiative organisierte etliche Protestaktionen und Info-Veranstaltungen. Gegen das Vorhaben gingen 302 Einwendungen von 362 Bürgern und Verbänden beim zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ein. Mitte März wurden sie in einer Veranstaltung im Kreishaus mit allen Beteiligten erörtert. Doch genutzt hat es nichts, das LLUR hat die Anlage genehmigt.

Der Großteil der Einwendungen wurde zurückgewiesen. In zwei Punkten bestätigte allerdings auch das LLUR Beeinträchtigungen für die Umwelt: Die Geruchsbelastung für die Bevölkerung nimmt danach tatsächlich gesichert zu, auch wenn dabei angeblich keine gesetzlichen Werte überschritten werden sollen. Außerdem wird der gesteigerte Stickstoffeintrag aus der Luft im Nahbereich deutlich erhöht, die kritische Belastung mit dieser aufdüngenden, den Lebensraum Salzwiese verändernden Substanz im Wattenmeer 'fast ausgeschöpft'. Eine besondere Filteranlage wird trotzdem nicht eingebaut, da der Genehmigungsantrag für die Errichtung der Anlage noch vor der neuen, diesbezüglichen Regelung der Landesregierung eingereicht wurde.

Kritikpunkte bleiben

Das LLUR hat zwar Geruchsimmissions-Begrenzungen für den Betrieb festgesetzt. BI und NABU sehen aber wegen der zusätzlichen Schweine zum einen Nachteile für die Lebensqualität und den Tourismus in der Region - durch Güllegestank und die Abluft aus den Ställen. Zweiter großer Kritikpunkt sind die befürchteten Einwirkungen auf die geschützten Salzwiesen im Nationalpark und Weltnaturerbe Wattenmeer. Aus diesem Grunde haben NABU und BI Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig eingereicht: Die für die Genehmigung der Anlage vom LLUR zugrunde gelegten Berechnungen werden von BI und NABU als unzureichend bzw. falsch angesehen.

Im Internet zu finden unter www.NABU-SH.de

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Quelle:
Presseinformation, 28.04.2015
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2015

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