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RECHT/071: Schadensersatzanspruch des Gentechnikforschungs-Instituts IPK zurückgewiesen (Gendreck-weg)


Gendreck-weg / Initiative Freiwillige Feldbefreiung - Gatersleben, 13.04.2016

Acht Jahre nach der Feldbefreiung in Gatersleben:

Gericht weist Schadensersatzanspruch des Gentechnikforschungs-Instituts IPK zurück


Mehr als eine Viertelmillion Euro hatte das Institut für Pflanzengenetik (IPK) als Schadensersatz von den Gentechnikgegnerinnen und -gegnern gefordert. Jetzt wies das Landgericht Magdeburg die Klage ab. Das Institut hatte seine Forderungen unzureichend begründet. Tatsächlich zeigte sich im Laufe des Prozesses immer deutlicher, dass eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Auswertung des Versuchs ohnehin nicht möglich gewesen wäre.

"Das Urteil ist eine krachende Niederlage für das IPK", sagte Susanne Meyer-Mähne, eine der Feldbefreierinnen des Jahres 2008, "Was in Gatersleben geschah, war ein skandalöser Versuch. Wir gingen auf das Feld, um die Gefahr für die alten Getreidesorten der Genbank durch den gentechnisch veränderten Weizen zu beenden, nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz trotz eigener Bedenken, die Freisetzung einfach zugelassen hatte.

Während der Strafverfahren und des Zivilverfahrens wurde dann noch klar, dass die Sicherheitsauflagen nicht eingehalten und mehr gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt wurden, als genehmigt waren. Die umfangreiche Förderung des Versuchs durch Steuergelder war rechtlich höchst fragwürdig. Nach acht Jahren Prozessdauer gibt es nun endlich eine konsequente Entscheidung des Gerichts."

Schon drei Jahre zuvor hatte das OLG Naumburg in der Strafsache wegen Sachbeschädigung ein wichtiges Argument gelten lassen. Nach einer Revision, die drei der Aktivistinnen erreicht hatten, befand es, dass für die Feldbefreierinnen durchaus eine - strafbefreiende - Notstandslage bestanden haben konnte, weil das IPK Sicherheitsauflagen zum Schutz der Umwelt missachtet hatte. Die Strafverfahren wurden dann eingestellt, das Land Sachsen-Anhalt trug die Kosten des Verfahrens.

Rechtsanwältin Katrin Brockmann, die die Feldbefreierin Miriam Anschütz vertrat, hält die Entscheidung des Gerichts für folgerichtig: "Es ist nur scheinbar paradox, das die Zerstörungen durch die Feldbefreier keinen Schadensersatzanspruch begründen. Im gesamten Verfahren ist das IPK dem Gericht klare Aussagen zu der Anzahl der zerstörten Pflanzen und Auswirkungen der Zerstörung auf die Versuchsauswertung schuldig geblieben." Der Gutachter im Verfahren, Biostatistik-Professor Piepho aus Hohenheim, zeigte noch einmal weitere gravierende Mängel bei der Versuchsplanung und -durchführung auf.

Das IPK konnte daher seine Behauptung nicht beweisen, dass der Freisetzungsversuch aufgrund der Zerstörung von Pflanzen unauswertbar gewesen sei. Die Schadensersatzforderung war damit abzuweisen. Offen bleibt, ob das IPK tatsächlich kein wissenschaftliches Interesse an dem Versuch hatte, oder Unvermögen die Ursache für die vielen Fehler bei der Freisetzung waren. Beides wiegt angesichts des großen Auskreuzungsrisikos des gentechnisch veränderten Weizens auf die gesammelten Getreidesorten der Genbank schwer. Wir freuen uns auch aus diesem Grund, dass seit 2010 keine weiteren Freilandversuche mehr durchgeführt wurden."

Im Internet: www.gendreck-weg.de

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Quelle:
Gendreck-weg/Initiative Freiwillige Feldbefreiung, 13.04.2016
Internet: www.gendreck-weg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2016

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