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VERBAND/166: Bauernverband zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 5. November 2012

DBV: Nationaler Aktionsplan darf kein neues Fachrecht schaffen

Bauernverband zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln



Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützt das im europäischen Pflanzenschutzrecht verankerte Ziel, einerseits die Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren und andererseits der Öffentlichkeit den Nutzen von Pflanzenschutzmitteln zu vermitteln. In diesem Sinne hat der DBV die Beratungen zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln konstruktiv begleitet. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium hebt der DBV jedoch hervor, dass der nun vorliegende Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan die im EU-Recht vorgegebene Ausgewogenheit vermissen lässt. Nach dem EU-Recht sollen die Aktionspläne die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen berücksichtigen. Dagegen blieben die wirtschaftlichen Auswirkungen von einseitig auf Umweltaspekte ausgerichteten Maßnahmen im Aktionsplan der Bundesregierung weitgehend unberücksichtigt, kritisiert der DBV. Dies betrifft beispielsweise die Einrichtung fester Gewässerrandstreifen oder die Schaffung von Landschaftselementen und ökologischen Vorrangflächen.

Der DBV fordert in seiner Stellungnahme, dass bei den geplanten Maßnahmen der "programmatische Charakter" eines Aktionsplanes erhalten bleiben müsse. Nach dem Europäischen Pflanzenschutzrecht seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, mit nationalen Aktionsplänen die gesetzlichen Regelungen zu ergänzen. Der Bauernverband lehnt es deshalb ab, wenn mit dem Aktionsplan neue fachrechtliche Vorschriften eingeführt werden. Zu nennen ist hier beispielsweise die Vorgabe zur flächendeckenden Schaffung von Gewässerrandstreifen und von ökologischen Vorrangflächen. Der nationale Gesetzgeber habe bei der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes zur Umsetzung des EU-Pflanzenschutzrechts bewusst darauf verzichtet, einen generellen Mindestabstand von 5 Metern zu allen Oberflächengewässern vorzuschreiben. Mit der im Nationalen Aktionsplan vorgesehenen Vorgabe würden somit die Entscheidungen des Parlaments "ausgehebelt", kritisiert der DBV. Angesichts des stetig steigenden Bedarfs an Lebensmitteln und Nachwachsenden Rohstoffen sei es zudem nicht hinnehmbar, dass der Nationale Aktionsplan dauerhaft bewachsene Gewässerschonstreifen vorschreibt. Bundesweit könnten hiermit nach einer Schätzung des DBV rund 160.000 Hektar Ackerflächen nicht mehr als Acker genutzt werden. Die Konkurrenz um die Fläche würde hiermit weiter verschärft. Dies lehnt der DBV strikt ab.

Der DBV kritisiert zudem, dass der Aktionsplan die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in weiten Teilen sehr negativ darstelle, speziell hinsichtlich des Verbraucher- und Umweltschutzes. Häufige Verallgemeinerungen, zum Teil Behauptungen ohne Belege und das Suggerieren von flächendeckenden Problemen, sieht der DBV im Nationalen Aktionsplan als problematisch an. Der DBV akzeptiere nicht, dass die vielfältigen Leistungen der Landwirte, Pflanzenschutzmittel gezielt und nach dem notwendigen Maß einzusetzen, nicht berücksichtigt würden. Auch werde verschwiegen, dass erhebliche Verbesserungen im Pflanzenschutzmitteleinsatz erreicht worden seien.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. November 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2012