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VERBAND/401: Erfolgreicher Insektenschutz geht nur mit den Bauern und nicht über gesetzliche Auflagen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 12. September 2019

Erfolgreicher Insektenschutz geht nur mit den Bauern und nicht über gesetzliche Auflagen

Bauernverband zum Runden Tisch Insektenschutz von Bundesministerin Klöckner


Der Runde Tisch "Landwirtschaft und Insektenschutz" von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner wäre aus Sicht des Umweltbeauftragten des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, sinnvoller vor der Verabschiedung des Aktionsprogramms Insektenschutz durchgeführt worden, um im Dialog geeignete Maßnahmen zum dringend notwendigen Schutz von Insekten in kooperativer Weise auf den Weg zu bringen. So habe der Termin in erster Linie der Verkündung gedient, bei dem die Mängel des Programms offensichtlich wurden, erklärt Eberhard Hartelt, anlässlich des zweiten Runden Tisches im BMEL.

Auf deutliche Kritik stößt bei den Landwirten, dass die Bundesregierung im Insektenschutzprogramm im Bereich der Landwirtschaft vornehmlich auf Verbote setze, während andere Gefährdungsursachen wie z.B. Verkehr, Flächenverbrauch oder Windräder entweder ausgeklammert würden oder nur Appelle und Wettbewerbe vorgesehen seien. "Die im Insektenschutzprogramm angekündigten Fördermaßnahmen für Landwirte stehen in keinem Verhältnis zu den immensen Vermögens- und Ertragsverlusten, die durch die verschiedenen Auflagen drohen", so Hartelt. Nicht absehbar sind nach Auffassung von Präsident Hartelt die Folgen des Vertrauensverlustes in den Naturschutz. Den Landwirten sei bei Ausweisung beispielsweise der FFH-Gebiete versprochen worden, die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft könne uneingeschränkt fortgeführt werden und man setze auf Vertragsnaturschutz. In Anbetracht dessen werde das weitgehende Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten von den Landwirten als Wortbruch empfunden. "Mit einem gesetzlichen Biotopschutz auf Wirtschaftsflächen wie artenreiches Grünland und Streuobstwiesen werden zudem die Landwirte bestraft, die seit Jahren einen freiwilligen Beitrag zum Naturschutz leisten und diese Flächen pflegen. Das unausgewogene Verhältnis zwischen gesetzlichen Auflagen und Förderung im Aktionsprogramm konterkariert die vielfältigen Initiativen zum Insektenschutz und für die gesamte Biodiversität, die in der Fläche zunehmend im Dialog zwischen Landwirten und Naturschützern gedeihen", betont Hartelt. Auf Basis einer dringend notwendigen Folgenabschätzung zu dem Aktionsprogramm Insektenschutz müsse der Kooperation ausdrücklich Vorrang vor dem Ordnungsrecht eingeräumt werden, äußert Hartelt die Erwartung an die Parlamentarier im Deutschen Bundestag sowie an die Bundesländer.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. September 2019
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2019

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