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JAGD/053: NABU-Umweltverträglichkeitsprüfung der deutschen Jagdgesetze (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 10. Oktober 2014 - Umwelt/Jagd

NABU-Umweltverträglichkeitsprüfung der deutschen Jagdgesetze

Tschimpke: Das deutsche Jagdrecht ist heillos veraltet und gehört ins Museum



Berlin - Anlässlich der aktuellen Debatten um die Novellierung der Landesjagdgesetze in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen hat der NABU die Jagdgesetze im Bund und in allen 16 Bundesländern einer naturschutzfachlichen Bewertung unterzogen. Zu den NABU-Kriterien für eine naturverträgliche Jagd zählen die Anzahl der jagdbaren Arten, Jagdruhezeiten und die Jagdausübung.

Das Ergebnis ist ernüchternd: "Die derzeitigen jagdgesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder erfüllen mit Ausnahme von Berlin und Rheinland-Pfalz noch nicht einmal zehn Prozent der NABU-Forderungen hinsichtlich einer ökologischen Ausrichtung der Jagd. Anforderungen des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie gesellschaftliche und ethische Anliegen werden bisher kaum berücksichtigt", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. "Das deutsche Jagdrecht ist verstaubt und veraltet: Der lodengrüne Geist des letzten Jahrhunderts haucht einem aus den meisten Jagdgesetzen entgegen." Der NABU fordert Bundesregierung und Landesregierungen auf, die alten Jagdgesetze ins Museum zu tragen und moderne Jagdgesetze mit Naturschützern, Tierschützern und Jägern zu entwickeln.

Derzeit unterliegen in fast allen Bundesländern gut 150 Tierarten dem Jagdrecht. Davon ist fast jede dritte Art nach dem Naturschutzgesetz streng geschützt. Die Jagd findet das ganze Jahr über statt, denn vor allem Wildschweine und Füchse, aber auch Waschbären und Wildkaninchen, haben in einigen Bundesländern das ganze Jahr über Jagdzeit.

Immerhin werden aus NABU-Sicht durch die Reformen die Jagdgesetze in einigen Bundesländern verbessert. "Die aktuellen Gesetzentwürfe aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen weisen in die Zukunft, auch wenn leider nicht alle Forderungen des NABU berücksichtigt werden", so Tschimpke.

In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden künftig deutlich weniger Arten dem Jagdrecht unterliegen, der Tierschutz wird stärker berücksichtigt, die Baujagd nur noch eingeschränkt möglich und Totschlagfallen nicht mehr zulässig sein. Zum Schutz der Umwelt, der Wildtiere und des Menschen soll zumindest der Einsatz von bleifreier Büchsenmunition in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und in Schleswig-Holstein verpflichtend werden. In allen anderen Bundesländern darf jedoch nach wie vor mit bleihaltiger Büchsenmunition geschossen werden.

"Wollen die Jäger gesellschaftsfähig bleiben, müssen sie sich den gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte öffnen", sagte NABU-Jagdexperte Stefan Adler. Angesichts explodierender Wildschweinbestände und des Rückgangs von Arten wie Feldhase und Rebhuhn sei eine Brauchtumspflege und das Beharren der Jagdverbände auf althergebrachte Methoden nicht hilfreich. "Jäger und Naturschützer müssen gemeinsam anpacken, um den Schwund der Arten und ihrer Lebensräume aufzuhalten: durch eine naturfördernde Landwirtschaft, einen verbesserten Lebensraumverbund und ein wirksameres Schutzgebietssystem", so Adler.

Das Hintergrundpapier, sowie die NABU-Position zur Jagd stehen auf der Internetseite www.NABU.de/jagd zum Download zur Verfügung.

NABU Pressedienst Nr. 110/2014, 10.10.2014
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de

Raute


NABU Landesverband Hessen - 10. Oktober 2014

Wiesel, Iltis und Krähen schützen

Eppler: Hessisches Jagdrecht muss reformiert werden

Wetzlar - Anlässlich des bundesweiten NABU-Vergleichs der Landesjagdgesetze fordert der NABU Hessen eine Novellierung des hessischen Jagdrechts. "Die Landesregierung muss nun die Koalitionsvereinbarung umsetzen, die vorsieht, die Liste der jagdbaren Tierarten auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen", erklärte NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Tiere, die nicht verwertet werden oder bedroht sind, gehörten nicht ins Jagdrecht. So sollten künftig etwa Mauswiesel, Hermelin, Iltis, Baummarder, Steinmarder, Rebhuhn, Rabenkrähe, Elster, Blässhuhn und Lachmöwe nicht mehr gejagt werden dürfen. "Die Jagd muss auch in Hessen künftig nach ökologischen Kriterien erfolgen und die Anforderungen des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie gesellschaftliche und ethische Anliegen berücksichtigen", so Eppler. Es gelte, das alte Jagdrecht ins Museum zu tragen und moderne Regelungen mit Naturschützern, Tierschützern und Jägern gemeinsam zu entwickeln. Dafür sei eine deutliche Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten nötig. Sie dürfe künftig auch keine streng geschützten Arten mehr enthalten. Gefährdete Arten wie der Feldhase, der seit 1995 auf der hessischen Roten Liste bedrohter Arten steht, oder Tiere, deren Bestände eine nachhaltige Nutzung nicht ermöglichen, seien darüber hinaus ganzjährig zu schonen.

Weitere Forderungen des NABU Hessen sind ein Verbot der Fütterung und Kirrung, die Einführung einer Wildruhe durch Festsetzung jagdfreier Zeiten, das Verbot der Bau-, Fallen- und Beizjagd, die Verpflichtung zur Verwendung bleifreier Büchsen- und Schrotmunition sowie das Abschussverbot von freilaufenden Hunden und Katzen. "Wollen die Jäger gesellschaftsfähig bleiben, müssen sie sich den gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte öffnen", erklärte Eppler. Die derzeitigen jagdgesetzlichen Regelungen seien noch meilenweit von den Forderungen des NABU hinsichtlich einer ökologischen Ausrichtung der Jagd entfernt. Das hessische Jagdrecht erfülle bislang nicht einmal zehn Prozent der notwendigen neuen Regelungen.

Jäger und Naturschützer müssten gemeinsam anpacken, um den Schwund der Arten und ihrer Lebensräume aufzuhalten: durch eine naturfördernde Landwirtschaft, einen verbesserten Lebensraumverbund und ein wirksameres Schutzgebietssystem.

Pressemitteilung Nr. 39/14, 10.10.2014
NABU Hessen, Friedenstraße 26, 35578 Wetzlar
Tel. 06441/67904-0, Fax 06441/67904-29
E-Mail: Info@NABU-Hessen.de
Internet: www.NABU-Hessen.de

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Quelle:
Pressemitteilungen, 10.10.2014
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Bundesverband, Landesverband Hessen
Pressestelle Bundesverband:
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2014