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POLITIK/327: Biotopverbund zur Erhaltung der biologischen Vielfalt einrichten (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - 8. April 2010

Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, einen Biotopverbund zur Erhaltung der biologischen Vielfalt einzurichten

DUH-Umfrage in den Ländern offenbart gravierende Defizite - viele Länder setzen gesetzliche Vorgabe zur Schaffung von Biotopverbünden nicht um - DUH fordert von Ministerpräsidenten, Abbau ihrer Naturschutzverwaltungen zu stoppen


Berlin, 8. April 2010: Eine erschreckende Nachlässigkeit bei der Vernetzung von Biotopen hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) in einer Befragung der Länder festgestellt. So hat die überwiegende Zahl der Bundesländer die bereits seit acht Jahren im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankerte Vorgabe, auf zehn Prozent der Landesfläche einen Biotopverbund zu schaffen, nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Dabei wäre die Vernetzung von Biotopen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland eines der wirksamsten Instrumente gegen das Artensterben. "Die Mehrzahl der Länder missachtet seit Jahren das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesregierung schaut tatenlos zu", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

"Das für den 13. April angekündigte "Bundesprogramm Wiedervernetzung" ist leider ein viel zu kleiner Schritt des Bundesumweltministers in die richtige Richtung", kritisierte Baake. "Viel wichtiger wäre es, die Konsequenzen aus der Untätigkeit der Länder zu ziehen und diesen eine bundesweite Biotopverbundplanung vorzugeben. Anders ist der Verlust an biologischer Vielfalt in Deutschland nicht aufzuhalten."

Die Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel hat in ihrer "Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt" selbst festgestellt: "Die Ausweisung ausreichend großer Schutzgebiete und deren Vernetzung zu funktional zusammenhängenden Biotopverbundsystemen ist für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung."

Baake erinnerte daran, dass das Grundgesetz dem Bund seit der Föderalismusreform die sog. konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für Naturschutz und Raumordnung zuspricht. Für die Einrichtung eines Biotopverbundes könnte die Bundesregierung zwei Wege wählen, z. B. indem sie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ändert. Der Bund kann den Ländern ein bundesweites Netz verbundener Biotope vorgeben, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst und in der Anlage zum BNatSchG in einer Karte dargestellt wird. Der Bund kann die Länder verpflichten, diesen Biotopverbund innerhalb einer Frist von z. B. vier Jahren rechtlich zu sichern.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Bund (gemäß § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziffer 6 Sätze 1 und 4 des Bundes-Raumordnungsgesetzes) einen Raumordnungsplan zur Konkretisierung der Erfordernisse des Biotopverbundes erlässt. Dieser Weg bedürfte nicht einmal eines Gesetzgebungsverfahrens.

Bei beiden Wegen wären die Länder bei der Planung zu beteiligen, der Bund würde allerdings "das Heft in die Hand nehmen". Ein bundesweiter Biotopverbund ist eines der wichtigsten Ziele der nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, denn die verbliebenen naturnahen Lebensräume sind für viele Arten zu klein (siehe Hintergrund). Doch wird dieses Ziel in Folge der weitgehenden Untätigkeit der Länder klar verfehlt werden. "Die qualifizierte Umsetzung des Biotopverbunds ist ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wichtigste Faktor zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland und damit der Natur unserer Heimat", sagte der Leiter Naturschutz der DUH, Ulrich Stöcker. "Nur wenn der Austausch zwischen den Arten über ein bundesweites Biotopverbundsystem gesichert ist, werden wir es schaffen, seltene Tier- und Pflanzenarten gerade auch angesichts der Herausforderungen des Klimawandels zu erhalten."

Die DUH hatte Mitte Februar die für Naturschutz zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen zum "Stand des Biotopverbunds" in ihren jeweiligen Ländern schriftlich befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung zeigen dringenden Handlungsbedarf. So hatte Niedersachsen acht Jahre lang nicht einmal die Vorgaben des BNatSchG von 2002 zum Biotopverbund in Landesrecht umgesetzt und dies erst in diesem Frühjahr nachgeholt. Dementsprechend fragwürdig ist die dortige Planung des Biotopverbundes, denn sie entspricht fast exakt den Flächen, die Niedersachsen für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 gemeldet hat. Das heißt, dass Niedersachsen praktisch noch keinerlei Verbindungselemente in die Planung aufgenommen hat, sondern bisher ausschließlich über Kernflächen für ein nicht einmal begonnenes Verbundnetz verfügt.

Zwar gibt es auch positive Beispiele wie das Saarland oder Sachsen-Anhalt, die zum Teil eigene Konzepte erarbeiten und umfangreich Flächen in ihre Biotopverbundplanung einbeziehen. Dennoch wird deutlich, dass ein Großteil der Bundesländer die gesetzlich verankerte Bundesvorgabe zum Biotopverbund kaum vollzieht.

So verfügen Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen und Hamburg bis heute über keine eigene Biotopverbundplanung. Als Ursache nennt Baden-Württemberg "personelle Engpässe im Zusammenhang mit der Umsetzung von Natura 2000" und räumt damit den fehlenden Vollzug gesetzlicher Pflichtaufgaben selbst ein.

Doch dies ist beileibe kein Einzelfall, wie das Umwelt-Magazin Zeo2 in seiner neuesten Ausgabe berichtet. Vielmehr erfolgte in einigen Ländern unter dem Zeichen des Bürokratieabbaus ein massiver und teilweise sogar überproportionaler Stellenabbau in der Naturschutzverwaltung. Im Ergebnis ist kaum noch qualifiziertes Personal vorhanden und die verbliebenen Mitarbeiter sind mit den zahlreichen Aufgaben oft überfordert.

Die Überforderung der zuständigen Landesministerien wird in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auch daran deutlich, dass diese trotz Erinnerungsmitteilungen auch in sieben Wochen nicht in der Lage waren, die von der DUH gestellten Fragen zu beantworten - obwohl sie nach ihren Umweltinformationsgesetzen zur Beantwortung innerhalb von vier Wochen verpflichtet sind.

"Die Ministerpräsidenten der Länder fordere ich auf, diesen Personalabbau unverzüglich zu stoppen", erklärte Baake.


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Quelle:
DUH-Pressemitteilung, 08.04.2010
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32/99 95-0, Fax: 0 77 32/99 95-77
E-Mail: info@duh.de
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2010