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RECHT/050: Steigerwald - BN und LBV klagen für den Schutz der Buchenwälder (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 27. August 2015

Steigerwald: BN und LBV klagen für den Schutz der Buchenwälder


Jetzt gilt es, für Fledermäuse, Specht und Co. zu retten, was zu retten ist: Die Regierung hat im Steigerwald Nordbayerns größtes Waldschutzgebiet aufgehoben, Tausende von dicken Bäumen sind zum Fällen freigegeben. Der Forstbetrieb will noch diesen Sommer mit dem Holzeinschlag beginnen. Um das zu verhindern und den wertvollen Wald zu schützen haben wir eine Klage und einen Eilantrag eingereicht.

Mit der Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wollen der BUND Naturschutz (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) das auf Bestreben des Ministeriums offiziell aufgehobene Waldschutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" schützen. Die Aufhebung des Schutzgebiets würde am 1. September in Kraft treten. Die Normenkontrollklage soll die Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Schutzgebietes durch das Landratsamt Bamberg bestätigen. Die Naturschutzverbände werden notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Durch einen gleichzeitig gestellten Eilantrag soll die Aufhebung der Schutzgebietsverordnung bis zur endgültigen Klärung außer Vollzug gesetzt werden. Denn der Forstbetrieb Ebrach hat angekündigt, dieses Jahr schon jetzt, im Sommer, mit dem Holzeinschlag zu beginnen. "Durch das Schutzgebiet durften sich die Wälder endlich auf kleiner Fläche frei entfalten und die Bäume hatten eine Chance, alt zu werden, auch abseits der zugebilligten kleinen Trittsteine. Jetzt stehen die Holzerntemaschinen wieder in den Startlöchern." Erklärt der BN-Vorsitzende so Hubert Weiger.

Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz, kritisiert: "Die Bayerische Staatsregierung ist offensichtlich vorrangig an Gewinnen aus dem Holzverkauf interessiert, dabei hat die Staatsregierung eine besondere Verantwortung für den Schutz der Buchenwälder. Wenn jetzt bereits kurz nach Aufhebung des Schutzgebietes Holzeinschlag in dem Gebiet droht, zeigt sich, dass alle Beteuerungen der Staatsregierung zu einem anderen Schutzkonzept für die alten Buchenbestände im Steigerwald nur Lippenbekenntnisse sind. Es zeigt auch, wie wichtig das jetzt von der Regierung von Oberfranken aufgehobene Schutzgebiet war."

2007 landeten die Buchenwälder im Nordsteigerwald auf dem fünften Platz der möglichen Anwärter für das deutsche Weltnaturerbe der UNESCO - allein ein geeignetes Schutzgebiet fehlte für eine Bewerbung. In den darauf folgenden acht Jahren Diskussion um einen Nationalpark Steigerwald verhinderte die Bayerische Staatsregierung eine sachliche Aufklärung der Bevölkerung über Pro und Contra dieser einmaligen Chance. Auch die wirtschaftlichen Vorteile, die für die fränkische Steigerwaldregion durch ein internationales Waldschutzgebiet in Aussicht stehen, werden einfach totgeschwiegen.

Ihre Blockadepolitik setzt die Staatsregierung nun fort in der überstürzten Aufhebung eines Schutzgebietes, das der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler im April 2014 ausgewiesen hatte. Das Veto des Naturschutzbeirats der Regierung von Oberfranken gegen die Schutzgebietsaufhebung wurde dabei vom Ministerium ignoriert, ebenso wie 2011 der Antrag der Gemeinde Ebrach auf Ausweisung eines größeren Naturschutzgebietes. Dabei umfasst das Waldschutzgebiet gerade mal 0,1 Prozent der Waldfläche, die im Auftrag der Bürger von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet wird.

Zahlreiche Bürger vor Ort engagieren sich mit viel Liebe und Engagement für ihr Schutzgebiet. Jetzt wird sich zeigen, ob die Bayerischen Staatsforsten zumindest so viel Anstand haben, sich mit dem Holzeinschlag bis zur endgültigen Klärung zurückzuhalten. "Selbst im Jahr des Waldnaturschutzes gerät in Bayern der Naturwald mit seinen selten gewordenen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten unter die Räder, wieder geht es nur um Wirtschaftswald", bedauern Hubert Weiger und Norbert Schäffer. "Das ganze Vorgehen ist einmalig in der deutschen Naturschutzgeschichte und eines Rechtsstaats unwürdig."

Umso mehr werden die Naturschutzverbände nun ihren Einsatz für die wertvollen Buchenwälder verstärken und dem Wald ihre Stimme leihen, diesmal auch vor Gericht.


Mehr Info

Hintergrundinfos zur Aufhebung des Schutzgebiets - Pressemeldung vom 12.08.2015
http://www.bund-naturschutz.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/artikel/regierung-hebt-schutzgebiet-im-steigerwald-auf-bn-klagt-gegen-skandaloesen-vorgang.html?no_cache=1&cHash=d904bdd0c383a03eb1e0aec2fef26f27

mehr über den Steigerwald und seine wertvollen Wälder:
www.ja-zum-nationalpark-steigerwald.de
http://www.ja-zum-nationalpark-steigerwald.de/

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Quelle:
Presseinformation, 27.08.2015
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
Dr.-Johann-Maier-Str. 4, 93049 Regensburg
Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
E-Mail: info@bund-naturschutz.de
Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2015

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