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RECHT/067: Windräder bedrohen Brutplatz seltener Schwarzstörche in Schwedt (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 8. Februar 2018

NABU zieht vor das Oberverwaltungsgericht

Windräder bedrohen Brutplatz seltener Schwarzstörche in Schwedt/Oder


Der NABU Brandenburg wird zum Schutz der seltenen Schwarzstörche vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gehen. Nahe des PCK-Geländes in Schwedt/Oder sind Windräder geplant, die den Lebensraum der Großvögel bedrohen. Der geplante Standort befindet sich zudem außerhalb eines Windeignungsgebietes.

Das Verwaltungsgericht Potsdam lehnte in seiner Entscheidung vom Januar 2018 das Eilverfahren ab. Darin hatte der NABU Brandenburg die Aufhebung der Genehmigung des Landesamtes für Umwelt (LfU) gefordert, welches die Errichtung von zwei Windkraftanlagen (WKA) in direkter Nähe zu einem Horst des Schwarzstorches erlaubt. Begründet wurde dies allein mit rein wirtschaftlichen Interessen. Die Belange des Naturschutzes blieben völlig unberücksichtigt.

Der Schwarzstorch, der heimlich und zurückgezogen in ungestörten Wäldern mit alten Bäumen lebt, reagiert selbst bei kleinsten Störungen sehr sensibel. Schnell gibt er sein Nest auf und sucht sich erst im nächsten Jahr einen neuen Brutplatz. Kein Wunder, dass dieser große Vogel mit seinem schillernd schwarzen Gefieder in Brandenburg extrem selten ist.

Ein in der Vergangenheit regelmäßig genutzter Brutplatz des Schwarzstorches befindet sich keine 1.500 Meter von den geplanten WKA entfernt in einem Laubmischwald bei Schwedt/ Oder. In 2017 wechselte das Brutpaar den Horst und brütete in unmittelbarer Nähe zu dem alten Horst, in einem benachbarten Waldstück.

Dabei werden auch mit dem neuen Horststandort die Mindestabstände zu den geplanten WKA unterschritten. Darüber hinaus befinden sich diese nun im direkten Flugkorridor zwischen dem neuen Horst und den Nahrungsgebieten. Schwarzstörche zählen zu den schlaggefährdeten Arten, welche Windrädern nicht ausweichen, da sie diese nicht als Gefahr erkennen. Mit dem neuen Brutplatz ist die tödliche Kollision der Tiere mit den Windrädern nahezu vorhersehbar.

"Bei der Erteilung der Genehmigung durch das Landesamt für Umwelt wurden diese Aspekte nicht berücksichtigt. Vielmehr ist man davon ausgegangen, dass die auf dem PCK-Gelände existierenden Regenwasser-Ableitungsgräben, die reich an Kleinfischen und Amphibien sind, vom Schwarzstorch nicht aufgesucht werden. Allerdings wird diese Annahme durch Fotos und Beobachtungen von Ornithologen und PCK-Mitarbeitern widerlegt", so Manuela Brecht, Naturschutzreferentin beim NABU Brandenburg.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die geplante Errichtung der zwei Windkraftanlagen außerhalb festgesetzter Windeignungsgebiete. In einem aufwendigen und langwierigen Abstimmungsverfahren werden durch die Regionalplanung Regionen und Flächen in Brandenburg festgelegt, welche für die Installation von Windkraftanlagen vorgesehen sind. Dies dient in erster Linie dazu, einen 'Wildwuchs' von WKA zu verhindern und Räume mit hohem Konfliktpotenzial von vornherein auszuschließen. Die Errichtung von WKA soll in diesen Windeignungsgebieten konzentriert werden.

Der NABU Brandenburg befürchtet nun eine Aufweichung dieser Regelung. "Sollte sich ein solches Vorgehen der Windkraftbetreiber etablieren, könnte es einen negativen Vorbildcharakter haben und möglicherweise zu einer ungesteuerten Bebauung mit Windrädern führen", vermutet Brecht.

Daher wird der NABU Brandenburg nun in einem weiteren Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg alles daransetzen, ein Urteil zum Schutz der Schwedter Schwarzstörche zu erwirken.

das Thema im web:
https://brandenburg.nabu.de/news/2018/23897.html

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Quelle:
Pressedienst, 08.02.2018
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2018

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