DNR
Deutscher Naturschutzring
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und
Umweltschutzorganisationen
Pressemitteilung - 7. März 2023
Umweltorganisationen erstreiten Beschluss gegen Oder-Ausbau in
letzter Instanz
Baustopp auf polnischer Seite muss jetzt bis auf Weiteres
umgesetzt werden
Berlin, 07.03.2023 - Das Oberste Verwaltungsgericht der Republik Polen hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben und damit den Beschluss des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau aufgrund der Klage der Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg bestätigt. Zwar liegt die Begründung der heutigen Entscheidung noch nicht vor, das Oberste Verwaltungsgericht hat den Beschluss jedoch gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei der Umweltverbände bestätigt.
Der jetzige Gerichtsbeschluss sieht vor, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 nicht vollstreckt werden darf. Entsprechend darf auch bis zur Änderung des Umweltbescheids oder der Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden.
Hierzu kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR): "Das Ergebnis des Gerichtsbeschlusses ist ein großer Erfolg für die natürliche Vielfalt der Flusslandschaft Oder und auch für die Menschen am naturnahen Strom, die schon heute mit den Auswirkungen der Klimakrise wie Dürre und Niedrigwasser konfrontiert sind. Die Bauarbeiten auf polnischer Seite müssen nun unverzüglich gestoppt werden. Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder im vergangenen August sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen. Den ökologischen Prozessen und der Widerstandsfähigkeit des Flusses muss künftig unbedingt Priorität eingeräumt werden. Dies ergibt sich auch aus den Handlungsempfehlungen des jüngsten Berichts der EU-Kommission zur Oder, die ein besseres Umweltmanagement bei Veränderungen des Flusslaufes vorsieht."
Der Beschluss beim Obersten Verwaltungsgericht der Republik Polen wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglieder des 'Aktionsbündnis lebendige Oder' mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Die Entscheidung (Aktenzeichen III OZ 78/23) ist auch im Portal des Obersten Verwaltungsgerichts der Republik Polen (https://www.nsa.gov.pl/ewokanda/) abrufbar.
Auf Antrag des Investors Staatlicher Wasserwirtschaftsbetrieb
Polnische Gewässer (Wody Polskie) vom 26. August 2022 wurde ein
Verfahren gegen die Entscheidung des Generaldirektors für
Umweltschutz vom 16. August 2022 eingeleitet. Deshalb wurde das
gerichtliche Hauptsacheverfahren am 27. Dezember 2022 vom
Woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (IV SA/Wa
2239/22) ausgesetzt. Über den Antrag des Investors Wody Polskie
auf Änderung des Umwelt-Bescheids entscheidet derzeit der
polnische Generaldirektor für Umweltschutz
(DOOS-WDSZOO.420.38.2022.aka.US.5).
Pressemitteilung der EU Kommission - Vertretung in Deutschland
vom 17. Februar 2023: "Fischsterben in der Oder: EU-Bericht zieht
Lehren aus der Umweltkatastrophe vom Sommer 2022",
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/fischsterben-der-oder-eu-bericht-zieht-lehren-aus-der-umweltkatastrophe-vom-sommer-2022-2023-02-17_de
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Quelle:
Pressemitteilung, 07.03.2023
Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und
Umweltschutzorganisationen
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
Tel.: 030/678 1775 70, Fax: 030/678 1775 80
E-Mail: info@dnr.de
Internet: www.dnr.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 10. März 2023
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