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STANDPUNKT/861: Überarbeite CETA-Erklärung ignoriert Bedenken der Zivilgesellschaft (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 11. Oktober 2016

Überarbeite CETA-Erklärung ignoriert Bedenken der Zivilgesellschaft.

BUND legt Textvorschläge für erweiterten Umwelt- und Verbraucherschutz vor


Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die überarbeitete Version von der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung gemeinsam erarbeiteten Erklärung zu CETA scharf kritisiert. Die gestern von der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten gesendete und heute von der niederländischen Regierung veröffentlichte "Joint Interpretative Declaration" sei ebenso wie die Vorgängerversion vom 5. Oktober in jeder Hinsicht unzureichend. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel dürfe weder der Unterzeichnung noch der vorläufigen Anwendung von CETA im EU-Ministerrat zustimmen, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

"Die gemeinsame Erklärung gleicht einem Werbetext und begrenzt keinen der problematischen Bestandteile von CETA", so Weiger. "Diese Erklärung ignoriert alle geäußerten Bedenken an CETA. Die Europäische Kommission stößt damit Hunderttausende, die gegen CETA auf den Straßen waren, vor den Kopf", so der BUND-Vorsitzende.

Die "Joint Interpretative Declaration" zu CETA schränke weder die weit definierbaren Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen ein, noch sichere sie das Vorsorgeprinzip als Grundlage von Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland und Europa. Außerdem warnt der BUND vor der Gefährdung einer effektiven Politik für mehr Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien sowie vor Abstrichen beim Schutz von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.

"Die Erklärung erfüllt keine der Vorgaben für CETA, auf die sich Union und SPD geeinigt haben. Wenn die Regierungskoalition ihren Beschluss zu CETA ernst nimmt, dann muss sie Gabriel auffordern, dem Abkommen bei der Ratssitzung der EU-Handelsminister nicht zuzustimmen. CETA gefährdet hohe Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards, die öffentliche Daseinsvorsorge und unsere Demokratie - es darf weder vorläufig noch endgültig angewendet werden", sagte Weiger.

Der BUND-Vorsitzende forderte Bundeswirtschaftsminister Gabriel in einem Offenen Brief auf, sich dafür einzusetzen, dass die Sonderklagerechte aus CETA komplett gestrichen und das Vorsorgeprinzip, der Klimaschutz sowie die öffentliche Daseinsvorsorge effektiv geschützt werden. Hierfür schlägt der BUND von Juristen erarbeitete alternative Textvorschläge für die gemeinsame Erklärung zu CETA vor.

Zum Offenen Brief des BUND-Vorsitzenden an Minister Gabriel mit Textvorschlägen für die CETA-Erklärung:
www.bund.net/pdf/ceta_jid

Zur überarbeiten Version der "Joint Interpretative Declaration":
www.bund.net/pdf/ceta_text

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 11.10.2016
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Tel. 030/27586-457, Fax. 030/27586-440
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2016

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