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STANDPUNKT/878: Risikoreaktoren in Europa müssen vom Netz (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - Pressemitteilung, 28. November 2016

Atomkraft: Risikoreaktoren in Europa müssen vom Netz


Am 27.11.2017 haben sich die Schweizer in einer Volksabstimmung mehrheitlich gegen einen vorzeitigen Atomausstieg ausgesprochen. Diese Entscheidung kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

"Nukleare Technik ist nicht beherrschbar. Das hat uns die Reaktorkatastrophe von Fukushima vor fünf Jahren auf erschreckende Weise noch einmal erneut vor Augen geführt. Was in Japan passiert ist, kann genauso bei uns und in anderen Ländern passieren. Jüngere Vorfälle in deutschen, französischen, belgischen aber auch schweizerischen Atomkraftwerken machen deutlich, dass das Zeitalter der Kernenergie beendet werden muss.

Das zu Deutschland grenznah gelegene Atomkraftwerk Beznau in der Schweiz ist mit 47 Jahren das älteste kommerziell betriebene Atomkraftwerk. Sein Reaktordruckbehälter weist beispielsweise erhebliche altersbedingte Mängel auf. Obwohl das Kraftwerk bereits vor 17 Jahren abgeschaltet werden sollte, läuft es noch immer.

Weil die nukleare Gefahr nicht an der Grenze halt macht, müssen alle Risikomeiler innerhalb Europas sofort vom Netz gehen. Ihr Betrieb ist nicht zu rechtfertigen - vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass erneuerbare Energien schon heute konkurrenzfähigen, preisgünstigen Strom liefern. Die gestern getroffene Entscheidung, dem Atomstrom nicht vorzeitig ein Ende zu setzen, ist vor diesem Hintergrund bedauerlich und aus Sicht der DUH eine Fehlentscheidung.

Umweltministerin Hendricks sollte sich im Gespräch mit den deutschen Nachbarländern weiterhin dafür einsetzen, dass alte und gefährliche Atomreaktoren vom Netz genommen werden. Außerdem fordern wir verbindliche Mindestanforderungen an Atomkraftwerke in Europa und die sofortige Abschaltung der gefährlichsten Meiler."

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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 28.11.2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2016

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