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STANDPUNKT/880: Folgekosten der Atomenergie nicht Steuerzahlern aufhalsen (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 1. Dezember 2016

Bundestag darf Folgekosten der Atomenergie nicht Steuerzahlern aufhalsen. AKW-Betreiber müssen Klagen gegen den Staat zurücknehmen


Berlin: Anlässlich der heutigen ersten Lesung des "Gesetzespakets zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung" im Deutschen Bundestag sagte Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): "Der Bundestag ist auf dem besten Weg, das Verursacherprinzip auszuhebeln. Energiekonzerne sollen von den Folgekosten der Atomenergie entlastet und die Steuerzahler mit den Risiken einer späteren Haftung belastet werden. Das ist weder fair noch vernünftig. Die Atomkraftwerksbetreiber dürfen sich nicht gegen Zahlung eines Risikoaufschlags aus der Haftung freikaufen. Die in den vorgesehenen Fonds zu zahlenden rund 24 Milliarden Euro reichen nicht annähernd, um die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomkraftnutzung dauerhaft zu finanzieren. Das Gesetzespaket muss zugunsten der Steuerzahler deutlich nachgebessert werden."

Hinzu komme, dass die Atomkraftwerksbetreiber nicht bereit seien, ihre Klagen gegen den von Regierung und Parlament beschlossenen Atomausstieg zurückzunehmen. "Es ist absolut inakzeptabel, dass eine weitgehende Haftungsübernahme durch den Staat beschlossen werden soll, ohne dass die AKW-Betreiber ihre Klagen zurückziehen. Dieser Punkt darf nicht späteren Verhandlungen überlassen sondern muss jetzt klargestellt werden", forderte der BUND-Vorsitzende.

Außerdem bestehe die Gefahr, dass es weitere Zugeständnisse gebe. Beispielsweise sei vorgesehen, dass der Staat den Energiekonzernen Anteile an deren Atommüll-Entsorgungsfirma 'Gesellschaft für Nukleare Sicherheit' (GNS) abkaufe, um eine neue staatliche Zwischenlagergesellschaft für radioaktiven Abfall aufzubauen. Der Kaufpreis könne eine faktische Minderung der Einzahlungen der AKW-Betreiber in den Fonds bedeuten.

Weiger kritisierte, dass trotz der weitreichenden Regelungen das Gesetzespaket noch in diesem Monat im Eilverfahren beschlossen werden solle. "Angesichts der historischen Zeiträume für den Umgang mit dem strahlenden Erbe der Atomindustrie besteht kein Grund zur übertriebenen Eile. Eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung wäre der bessere Weg als überhastet beschlossene Gesetze", sagte der BUND-Vorsitzende.

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 01.12.2016
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2016

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