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STANDPUNKT/954: NABU fordert konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Naturerbes (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 10. Oktober 2017

Zumeldung:
NABU fordert konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Naturerbes

Biodiversitätsstrategie: 2010 - 2020 - 2030 - ???


Neumünster, 10. Oktober 2017 - Die Roten Listen Schleswig-Holsteins sprechen eine klare Sprache: Mit der Artenvielfalt geht es im Land zwischen den Meeren steil bergab. Bundesweit macht das Insektensterben Schlagzeilen. MitbürgerInnen freuen sich schon über die Sichtung einzelner Schmetterlinge, die früher an den reichhaltigen Blühhorizonten in der Landschaft häufig und alltäglich waren. Im Fokus sind auch Meeresökosysteme, in denen etwa Schweinswale und Meeresvögel immer stärker bedroht sind. Wenige Erfolge des Naturschutzes beim Erhalt populärer Arten wie Seeadler, Kranich, Uhu oder Fischotter können nicht darüber hinwegtäuschen, dass mittlerweile fast jede Artengruppe unter massiven Bestandsrückgängen leidet.

Schon für das Zieljahr 2010 stand bundesweit ein Stopp des Artensterbens auf der politischen Agenda, erreicht wurde wenig: nur die Ziel-Jahreszahlen der Biodiversitätsstrategien steigen seitdem regelmäßig an, während umgekehrt die Artenvielfalt weiter sinkt. Selbst frühere Allerweltsarten wie die Feldlerche wurden in dieser Zeit Kandidaten für die Rote Liste.

Unter der CDU-geführten Regierung hat sich Schleswig-Holstein 2010 schon einmal an einer 'Biodiversitätsstrategie 2020' versucht. In dem seinerzeitigen Strategiepapier wurde richtig beschrieben, dass die Hauptverursacher der Artenvernichtung in der Intensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung, der Überbauung und Zerschneidung natürlicher Lebensräume, in dem Abbau der Moore und in der Veränderung des Gesamtwasserhaushaltes liegen. Es wurde dringender Handlungsbedarf erkannt - passiert ist jedoch wenig. So verschwand das Papier mangels Umsetzungsstrategien konsequenzenlos schon vorzeitig in der Schublade, der Artenrückgang ging weiter: In landwirtschaftlich hochintensiv genutzten Regionen wie der Probstei sind in diesem Zeitraum nun ganze Gemeinden amphibienfrei, Brutvorkommen von Kiebitz und Uferschnepfe in manchen Gebieten endgültig erloschen.

Die Kritikpunkte an der bisherigen Strategie und deren Handhabung sind eindeutig, die Schlussfolgerungen klar:

  • Eine neue Biodiversitätsstrategie muss die Situation für die verschiedenen Ökosysteme mit ihren Artengruppen realistisch wiedergeben. Darüber hinaus müssen die Ursachen, die zu dieser Situation geführt haben, identifiziert und ungeschminkt dargestellt werden. Sie darf keinesfalls politischer Opportunität gegenüber u.a. der Landwirtschaft bzgl. der notwendigen Reduktion des Pestizid- und Düngemitteleinsatzes oder der Fischerei bzgl. Fangquoten und wirksamer, nachweisbarer Reduktion des Beifangs von Seevögeln und Meeressäugetieren unterworfen werden.
  • Die neue Biodiversitätsstrategie darf sich nicht nur in Situationsbeschreibungen erschöpfen, sondern muss auf der Basis längst bekannter Indikatoren konkrete Maßnahmenvorschläge etwa für den Erhalt und die Regeneration der schleswig-holsteinischen Natur z. B. durch die Umschichtung der Agrarsubventionen nach dem Prinzip "Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen" enthalten.
  • Die neue Biodiversitätsstrategie muss naturschutzfachlich substanziell erarbeitet werden. Sie darf sich nicht mit allgemeinen Proklamationen begnügen, sondern muss etwa die Spezifizierung der guten fachlichen Praxis bei der Waldbewirtschaftung u.a. hinsichtlich zu erhaltender Altholzanteile einfordern und z. B. Zielgrößen für die Regeneration nährstoffarmer Böden als Grundlage einer artenreichen Flora vorgeben.
  • Es ist auch auf Landesebene allerhöchste Zeit für eine neue, effektive Biodiversitäts-Strategie. Das Ziel, den Artenschwund bis 2020 - also innerhalb von 2 1/2 Jahren - zu stoppen, ist nur noch schwerlich erreichbar. Trotzdem sollten wirkungsvolle Maßnahmen gegen das Artensterben zusätzlich zu den bereits laufenden Vorhaben schon jetzt konzeptioniert, beschlossen, mit ausreichenden Finanzmitteln versehen sowie mit deren Umsetzung begonnen werden.

Der NABU, der in Schleswig-Holstein zahlreiche Naturschutzflächen betreut und im Artenschutz etwa bei Fledermäusen, Störchen und Schweinswalen stark engagiert ist, bietet der Landesregierung an, sich zusammen mit den Fachbehörden des Landes dabei konstruktiv einzubringen.

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Quelle:
Presseinformation, 10.10.2017
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2017

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