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STELLUNGNAHME/084: A33-Urteil - Schwarze Zeiten für Natur und Umwelt in Ostwestfalen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 6. November 2012

A33-Urteil: Schwarze Zeiten für Natur und Umwelt in Ostwestfalen



Düsseldorf, 06.11.2012 / Mit großer Enttäuschung und Unverständnis hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A33 aufgenommen. "Das Urteil ist eine traurige Niederlage für unsere Natur. So kommen Fledermäuse und Gebietsschutz höchstrichterlich bestätigt unter die Räder der A33.", so Bernd Meier-Lammering, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND NRW.

Fachlich kann der Umweltverband das Urteil nicht nachvollziehen. So wird zum Beispiel das Abholzen alter Wälder durch die Anpflanzung ein Meter hoher Bäumchen auf der gleichen Flächengröße als ausgeglichen angesehen. Unverständnis zeigt der BUND auch zu der Einschätzung des Gerichts, dass das Schutzkonzept Tötungsrisiken für die Fledermäuse, insbesondere die Bechsteinfledermaus, wirksam vermeide. "Die meisten der Unterquerungen erreichen nicht einmal die in den Straßenbaurichtlinien vorgesehenen Mindesthöhen", so Fledermausexperte Meier-Lammering. Sollte das Konzept nicht funktionieren, ist diese Bechsteinpopulation, die die größte in NRW ist, vom Aussterben bedroht. Der BUND wird die Auswirkungen des Autobahnbaus auf die gefährdeten Arten wie die Bechsteinfledermaus und die Wirksamkeit des Schutzkonzeptes sehr genau beobachten, dokumentieren und veröffentlichen.

Enttäuscht zeigen sich die Umweltschützer auch von der Landesregierung in Düsseldorf. Der Klage waren langwierige Verhandlungen der Naturschutzverbände mit der Landesregierung über einen eventuellen Klageverzicht vorausgegangen. Dabei wurde jedoch keine Einigung erzielt, da die Landesregierung den Naturschutzverbänden bei zentralen Forderungen nicht entgegen kam und die alten Zusagen der "Düsseldorfer Vereinbarung" nicht einhielt. "Wir bedauern sehr, dass die rot-grüne Regierung diesen Wortbruch ihrer Vorgängerregierung nicht rückgängig gemacht hat. Welchen Sinn macht es, unter solchen Bedingungen Vereinbarungen zu treffen?", so Bernd Meier-Lammering.

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Quelle:
Presseinformation, 06.11.2012
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2012