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STELLUNGNAHME/094: Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften lehnen geplantes Fracking-Recht ab (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 25. März 2013

BBU, Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften lehnen mit detaillierter Stellungnahme das geplante Fracking-Recht von Altmaier und Rösler ab



(Berlin, Bonn, 25.03.2013) Bei der schriftlichen Anhörung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) haben der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sowie 16 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften klar gemacht, dass sie die Vorschläge des Bundes-Umweltministeriums und Bundes-Wirtschaftsministeriums zur Regelung von Fracking ablehnen. Stattdessen fordern sie ein sofortiges und ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking. In der umfangreichen schriftlichen Stellungnahme wird nicht nur die Notwendigkeit eines Verbots des Hydraulic Fracturings aufgrund einer Vielzahl dargestellter inakzeptabler Gefahren und Beeinträchtigungen begründet. Die Stellungnahme widmet sich auch den Defiziten der Rechtsänderungsentwürfe im Detail.

So soll es weiterhin keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geben, wenn Fracking nicht-gewerblichen Zwecken dient. Forschungsbohrungen werden damit nicht von der UVP-Pflicht umfasst. Auch für die Verpressung des Flowbacks ist keine UVP vorgesehen. Für Vorhaben, die bis zum Inkrafttreten der Änderung der UVP-V Bergbau beantragt oder genehmigt wurden, existiert weder eine Pflicht zu einer UVP noch zu einer UVP-Vorprüfung. In der Stellungnahme des BBU und der Initiativen werden diese Regelungen als klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung gesehen.

Auch die Änderung des WHG trifft auf deutliche Kritik. So beschränkt sich das geplante Verbot von Fracking lediglich auf Wasserschutzgebiete. Damit bleiben 86% der Fläche Deutschlands ungeschützt. Für dieses Gebiet lässt der Entwurf der WHG-Änderung zudem offen, ob Fracking einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Und selbst in Wasserschutzgebieten ist eine Verpressung der wieder zu Tage geförderten Frac-Flüssigkeit und des Lagerstättenwassers nicht untersagt. Eine großzügige Übergangsfrist von einem halben Jahr ermöglicht es Betreibern, insbesondere in Wasserschutzgebieten eine Vielzahl an Bohrungen zu beantragen, bevor die WHG-Änderung greift. Für den BBU steht fest: Die geplanten Rechtsänderungen sind nicht nur in relevanten Teilen europarechtswidrig. Sie bedeuten auch eine Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen.

Als Konsequenz heißt es in der Stellungnahme: "Industrielle Großprojekte müssen sich in einen gesellschaftlichen Konsens einfügen. Diese Voraussetzung ist beim Großprojekt ,FRACKING` nicht gegeben." Bei Fracking liegt ein unabsehbares Konflikt-Potential ähnlich wie bei den Großprojekten "Endlager Gorleben" oder "Stuttgart 21" vor. Die Bundesregierung muss sich daher auf den Widerstand der Bevölkerung einstellen, wenn sie an ihren Fracking-Plänen festhält.

Die Stellungnahme ist zu finden unter
www.bbu-online.de/Stellungnahmen.htm

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 25.03.2013
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2013