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STELLUNGNAHME/238: Beim Rückbau des AKW Brunsbüttel mehr auf Gesundheit und Sicherheit achten (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 21. April 2015

Beim Rückbau des AKW Brunsbüttel muss auf mehr Gesundheit und Sicherheit geachtet werden


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt, dass Vattenfall einen Antrag für den Rückbau des Atomkraftwerks Brunsbüttel gestellt hat, für den die Einwendungsfrist am kommenden Freitag, 24. April ausläuft. Der BUND kann den von Vattenfall vorgelegten Abrissplan so nicht akzeptieren, da der Konzern eine Billigvariante vorgelegt hat, die eine vermeidbar hohe Strahlenbelastung für am Abriss Beteiligte und Unbeteiligte billigend in Kauf nimmt. So stellt Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende des BUND in Schleswig-Holstein fest: "Aus den inhaltlich dünnen Antragsunterlagen wird deutlich, dass Vattenfall plant, die Bevölkerung und die umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen während des Rückbaus stärker radioaktiv zu belasten als während des Leistungsbetriebs des Kraftwerks." Deshalb fordert Bielfeldt: "Das Umweltministerium muss als Genehmigungsbehörde sicherstellen, dass eine weiträumige Verseuchung durch Nuklide weitestgehend vermieden wird".

Die Bewertung des BUND ergibt, dass der Antrag auch bei weiteren Rückbauschritten den Schutz von Mensch und Natur nicht ernst genug nimmt. "Weder ist klar, wie viel Radioaktivität in die Elbe eingeleitet werden soll, noch wird ausgeschlossen, dass radioaktiv verseuchte Materialien in den Wirtschaftskreislauf entlassen werden und so als Bratpfannen und Zahnspangen wieder bei den Menschen landen", erläutert Dr. Karsten Hinrichsen, Atomexperte beim BUND Schleswig-Holstein. "Insgesamt wird deutlich, dass Vattenfall einen möglichst billigen Rückbau zu Lasten der Umwelt und Menschen anstrebt. Auch das für den Abriss einer einzelnen Atomanlage deutlich überdimensionierte Zwischenlager lässt aufhorchen und nährt den Verdacht, dass dort noch Abfall aus weiteren Anlagen deponiert werden soll. Insgesamt muss festgestellt werden, dass Vattenfall das Gebot der Strahlenminimierung missachtet", ergänzt Hinrichsen.

Der BUND wird sich am Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einbringen und seine Kritik mit Einwendungen und im Erörterungstermin den Behörden vortragen.

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Quelle:
Presseinformation Nr. 15, 21.04.2015
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2015

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