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STELLUNGNAHME/337: Alpenplanänderung wird zur Farce (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 28. März 2017

Alpenplanänderung wird zur Farce
War die Änderung des Alpenplans längst beschlossen? - Heutige Entscheidung wirft Fragen auf - Birkhuhn dem Untergang geweiht


Hilpoltstein, 28.03.2017 - Nicht mal eine Woche nachdem Bayerns Bürger die Möglichkeit hatten, ihre persönlichen Einwände gegen die geplante Änderung des Alpenplans bei der Staatsregierung einzureichen, hat der Ministerrat die Abstimmung zum Änderungsantrag auf heute vorverlegt und eine Änderung des Landesentwicklungsprogrammes beschlossen. Zuvor waren mehrere tausend Stellungnahmen eingegangen, wovon der Großteil sich ablehnend äußerte und somit das Ergebnis der kürzlich gestellten LBV-Umfrage bestätigte. "Es ist deshalb absurd anzunehmen, dass mehrere tausend Seiten Einwendungen innerhalb von drei Arbeitstagen mit der notwendigen Sorgfalt durchgearbeitet wurden", so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. "Das gesamte Beteiligungsverfahren wird somit zu einer Farce und ist eines Rechtsstaates nicht würdig." Die von Ministerpräsident Seehofer stets geforderte "Bürgergesellschaft" wird aus Sicht des LBV mit Füßen getreten. "Das Durchpeitschen des Verfahrens ist offensichtlich wichtiger als die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und der Verbände", so Schäffer weiter.

Das bisherige Verfahren zur Änderung des Alpenplanes lies jegliche Auseinandersetzung mit rechtlichen, naturschutzfachlichen und landesplanerischen Bedenken vermissen. Vielmehr wurde den Verbänden eine angemessene Beteiligungsfrist, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht, verwehrt. Die Einbeziehung von Experten war damit unmöglich. "Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Änderung des Alpenplans politisch längst beschlossen war und die Beteiligung der Öffentlichkeit nur aus formaljuristischen Gründen erfolgte", sagt Schäffer.

Mit der heutigen, verfrühten Abstimmung des Ministerrates zum Änderungsverfahren erreicht das Vorgehen der Staatsregierung seinen negativen Höhepunkt. 4.000 Stellungnahmen sind von Verbänden wie auch Privatpersonen während der Beteiligungsphase, die am 22.3. endete, beim Finanzministerium eingegangen. Eine sachgemäße Auswertung innerhalb weniger Tage erscheint deshalb unmöglich. "Bürgerrechte werden so mit Füßen getreten", kritisiert Schäffer. "Die von Ministerpräsident Seehofer geforderte Bürgergesellschaft, die den Dialog mit Bürgern und die unmittelbare Beteiligung an politischen Entscheidungen umfasst, wird so ad absurdum geführt", so der LBV-Chef weiter.

Die beschlossene Änderung des Alpenplans hat weitreichende Folgen: nach 45 Jahren Erfolgsgeschichte wird er den wirtschaftlichen Interessen einiger Weniger geopfert. Weiteren Bauvorhaben im Alpenraum werden somit Tür und Tor geöffnet. "Kommt das geplante Liftprojekt am Riedberger Horn, steht das bayerische Hauptverkommen des ohnehin stark gefährdeten Birkhuhns in diesem Bereich vor dem Aus", erklärt Norbert Schäffer. Eine so gewichtige Entscheidung verlangt unbedingte Transparenz und eine umfassende Beteiligung aller Interessensgruppen. Der Naturschutz darf dabei nicht wirtschaftlichen Einzelinteressen untergeordnet werden. "Der Erhalt von unbeschädigter Natur braucht verlässliche Regeln und Planungsinstrumente. Um eine Übererschließung in den Alpen zu verhindern, muss der Alpenplan in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben", fordert Schäffer.

Das Vorgehen der Staatsregierung im Fall Riedberger Horn wird zunehmend unglaubwürdig. Das bisherige Verfahren erweckt den Eindruck, dass hier ein umstrittenes Projekt ungeachtet aller sachlichen Argumente zugunsten weniger Profiteure und mit aller Macht durchgezogen werden soll. So wurde entgegen internationalem Schutz und nationalem Planungsrecht das Bestreben von Anfang an politisch befördert. Den Einwendungen zahlreicher Naturschutz-, Landesplanungs- und sonstiger Verbände sowie verschiedener Gutachter und des Umweltministeriums wurde dabei keine Beachtung geschenkt. Stattdessen wurde die Abstimmung zweier kleiner Gemeinden vor Ort als Begründung für die Aushebelung eines erfolgreichen bayernweiten Planungsinstruments vorgeschoben. Der landesweite Bürgerwille wird ignoriert, obwohl sich zuletzt in einer LBV-Umfrage 91 Prozent der bayerischen Bevölkerung für den Erhalt des bisherigen Alpenplans ausgesprochen haben.

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Quelle:
Presseinformation, 28.03.2017
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2017

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