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STELLUNGNAHME/342: A20 - BUND und NABU fordern Fledermaus-Schutzmaßnahmen (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 3. Mai 2017

Planfeststellungsbeschluss A20:

BUND und NABU fordern Fledermaus-Schutzmaßnahmen


Kiel, Neumünster, 3. Mai 2017: Das Kieler Verkehrsministerium hat vorzeitig den Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 4 der geplanten A20 (Wittenborn-A7) erlassen. Daraus ergeben sich massive Probleme im räumlich vorgelagerten, naturschutzfachlich besonders kritischen Abschnitt 3 (Segeberg-Umfahrung). NABU und BUND fordern als Ausgleich umfassende Schutzmaßnahmen für Fledermäuse auf der vom Land bevorzugten Trasse im Abschnitt 3.

Mit der vorschnellen Trassenfestlegung in Abschnitt 4 wird eine ergebnisoffene Fehlerheilung in Abschnitt 3, wie vom Bundesverwaltungsgericht 2014 gefordert, quasi unmöglich gemacht. Deshalb fordern die Verbände umfangreichere als die bislang bekannten Schutzmaßnahmen. Konkret sind dies:

  • Komplette "Einhausungen" oder Unterführungen mindestens der kartierten Konfliktschwerpunkte (z. B. im Segeberger Forst, der Travequerung, dem geplanten Autobahnkreuz A 21 / A 20 und dem östlichen Stadtrand von Bad Segeberg) auf der Vorzugsvariante der A20 im Abschnitt 3.
  • Entschärfung der städtebaulichen Konfliktschwerpunkte bei den An- und Abflugrouten der Fledermäuse innerhalb von Bad Segeberg selbst, einschließlich einer rechtlichen Sicherung dieser Zugkorridore.
  • Zusätzliche, umfangreiche Schutzmaßnahmen an bestehenden Straßen wie der A21, bei denen Gutachter weitere, massive Beeinträchtigungen im Umfeld der geplanten A20-Trasse bestätigt hatten.

NABU und BUND sehen das Land im Zugzwang, nun naturschutzfachlich zwingend notwendige Schutzmaßnahmen verpflichtend in die Gesamtplanung der A20 mit aufzunehmen. "BUND und NABU haben als Anwälte der Natur den gesetzlichen Auftrag, einen der größten Fledermaus-Hotspots Mitteleuropas zu sichern. Die derzeitige Planung verschärft die Konflikte, statt sie abzubauen. Daher ergeben sich deutlich größere Ausgleichsverpflichtungen", äußern sich Claudia Bielfeldt vom BUND und Hermann Schultz vom NABU gemeinsam. "Das Land muss seiner rechtlichen und fachlichen Verpflichtung daher unverzüglich nachkommen."

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Quelle:
Presseinformation, 03.05.2017
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2017

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