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STELLUNGNAHME/346: Änderung des Landesentwicklungsprogramms entzieht bayerischem Flächensparbündnis den Boden (BN)


BUND Naturschutz in Bayern e.V. - München, 15. Mai 2017

Änderung des Landesentwicklungsprogramms entzieht dem bayerischen Flächensparbündnis den Boden

BUND Naturschutz wird bayernweite Konsequenzen der LEP-Änderung für Klimaschutz, Nahversorgung und Landwirtschaft dokumentieren


Auch nach einer Expertenanhörung im Landtag mit überwiegender Kritik an den Plänen zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms hat der federführende Staatsminister Markus Söder im Wirtschaftsausschuss des bayerischen Landtags grundlegende Änderungen zum Flächenschutz und der Bewahrung bayerischer Heimatlandschaften vor Teer und Beton abgelehnt. "Mit der geplanten Lockerung des Anbindegebots ist die bayerische Staatsregierung dabei die vereinbarten Ziele des Bündnisses zum Flächensparen aufzukündigen", kritisiert der BN-Landesvorsitzende Hubert Weiger. "Der BUND Naturschutz wird deshalb überprüfen, ob unter diesen Bedingungen die Grundlage für eine Mitarbeit im Bündnis zum Flächensparen noch gegeben ist.Wir appellieren vor allem an die CSU-Landtagsabgeordneten durch entsprechende Änderungen des Entwurfs zu verhindern, dass das bayerische Flächensparbündnis zur Makulatur wird."

"Es ist ökologisch und ökonomisch nicht zu verantworten, wenn Steuergelder in Millionenhöhe zur Förderung der Innenentwicklung bei der Dorferneuerung und Städtebauförderung durch einen Freibrief für Gewerbegebiete und Tourismuseinrichtungen auf der grünen Wiese wieder vernichtet werden", so BN-Landesbeauftragter Richard Mergner. "Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, umgehend konkrete Maßnahmen vorzulegen, die geeignet sind, den Flächenverbrauch in Bayern bis 2020 auf unter fünf Hektar pro Tag zu reduzieren und damit die bayerische Verfassung und das Bodenschutzprogramm der Staatsregierung umzusetzen.

Das Bayerische Bündnis zum Flächensparen wurde 2003 vom bayerischen Umwelt- und Innenministerium zusammen mit 23 weiteren Partnern gegründet, um gemeinsam Maßnahmen gegen den hohen Flächenverbrauch in Bayern zu entwickeln und umzusetzen. Eines der Gründungsmitglieder war der BUND Naturschutz. Als zentrales Ziel wurde in der gemeinsamen Erklärung von der bayerischen Staatsregierung und den Bündnispartnern unterschrieben:

"Die Partner des »Bündnisses zum Flächensparen«, die unterschiedliche Aufgaben in der Gesellschaft wahrnehmen, setzen sich für eine deutliche Reduzierung des Flächenverbrauchs in Bayern im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein."

An der Situation des Flächenverbrauchs hat sich seit der Unterzeichnung der Erklärung nichts geändert. Nur durch einen statistischen Trick sind die absoluten Flächenverbrauchszahlen heute geringer als zuvor. Das Niveau blieb allerdings erhalten. Vom Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, den Flächenverbrauch auf in Bayern bis 2020 umgerechnet 4,7 Hektar pro Tag zu reduzieren ist Bayern meilenweit entfernt.

Die Ziele des Bündnisses zum Flächensparen hat die Bayerische Staatsregierung 2006 nochmals wissenschaftlich fundiert im bayerischen Bodenschutzprogramm untermauert und festgeschrieben. So heißt es darin u.a.:

"Böden entstehen in geologischen Zeiträumen, sie können aber in nur wenigen Augenblicken verunreinigt, zerstört oder abgetragen werden. Dann sind Böden nicht oder nur noch unvollständig in der Lage, ihre vielfältigen Funktionen wahrzunehmen."

"Die Flächeninanspruchnahme soll deutlich reduziert werden.(...) Ökonomische, soziale und ökologische Belange sollen unter bestmöglicher Wahrung der Freiraumreserven nachhaltig integriert werden zu einer kompakten, wirtschaftlich leistungsfähigen und ökologischen Siedlungsstruktur mit hohem Lebenswert." (Quelle: Bayerisches Bodenschutzprogramm von 2006)

Mit der von der Staatsregierung beschlossenen Anbindegebotslockerung würde die Ausweisung von Gewerbegebieten auf der "Grünen Wiese" deutlich erleichtert. Gewerbegebiete auf der Grünen Wiese sind in aller Regel deutlich flächenzehrender, weil der Bodenpreis dort niedriger ist und zur Erschließung viel mehr zusätzliche Straßen und Parkplätze benötigt werden.

Diese Entwicklung steht im Gegensatz zu den Zielen des Klimaschutz, der Nahversorgung und der bodengebundenen bäuerlichen Landwirtschaft. Das Vorhaben führt zu immer größeren Entfernungen zwischen Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- und Erholungsorten. Mehr Autoverkehr ist die Folge. Probleme bekommen diejenigen Bevölkerungsanteile, die auf kurze Wege angewiesen sind. Gerade in einer alternden Gesellschaft, wird das zunehmend zum Problem, denn in den Gewerbegebieten auf der Grünen Wiese können auch Einzelhandelsläden bis 800m² Geschäftsfläche nicht ausgeschlossen werden. Die bäuerliche Landwirtschaft wird besonders unter Söders Vorhaben leiden. Durch den Flächenverbrauch außerhalb von Ortschaften werden die Bodenpreise weiter steigen. Für eine ökologische, bodengebundene Landwirtschaft sind allerdings mehr, statt weniger Landwirtschaftsflächen nötig.

Hintergrund:

Am 28.3.2017 hat das bayerische Kabinett auf Initiative von "Heimatminister" Markus Söder weitere Erleichterungen von Gewerbegebietsausweisungen an Straßen und auf der "grünen Wiese" beschlossen. Ebenso gibt es einen Beschluss zur Änderung der Zonierung des Alpenplanes, um eine geplante Skiverbindung am Riedberger Horn zu ermöglichen. Mit Beispielen aus allen Regierungsbezirken belegt der BUND Naturschutz seine Warnungen vor dem Ausverkauf der bayerischen Heimatlandschaft durch die geplante Änderung des Anbindegebotes im Landesentwicklungsprogramm. Die Dokumentation zeigt, wie Landschaften die bisher durch die Vorschriften zum Bauen im Bereich der Siedlungen ("Anbindegebot") gerettet wurden und wo Landschaften durch bestehende Ausnahmen des Anbindegebots schon zerstört wurden.



Downloads

https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2017/Flächenschutz/PM_FA_13_17_LEP_Flächensparbündnis.pdf

Dokumentation zum Anbindegebot
https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2017/Flächenschutz/PM_FA_12_17_LEP_Anbindegebot_Anlage_Dokumentation_BUND_Naturschutz_2017.pdf

Detaillierte Stellungnahme zur Lockerung des Anbindegebots
https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/Pressemitteilungen/2016/Flächenschutz/PM_FA_18_16_Anlage_LEP_Stellungnahme.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 15.05.2017
Herausgeber:
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
Dr.-Johann-Maier-Str. 4, 93049 Regensburg
Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
E-Mail: info@bund-naturschutz.de
Internet: www.bund-naturschutz.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2017

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