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STELLUNGNAHME/521: Forderungen nach Beschränkungen des Verbandsklagerecht absurd (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 28. November 2018

NABU-Kommentierung:
Forderungen nach Beschränkungen des Verbandsklagerecht sind absurd

A20 Pläne scheitern vor allem wegen mangelhafter Gutachten vor Gericht


Das Planfeststellungsverfahren zur A20 bei Bad Segeberg ist vom Bundesverwaltungsgericht als "rechtswidrig und nicht vollziehbar" abgeurteilt worden. Der NABU Hamburg kommentiert das Urteil wie folgt:

"Wieder einmal ist zu einem Planfeststellungsverfahren das Urteil "rechtswidrig und nicht vollziehbar" ergangen. Eine Klatsche für die Planung föderaler Verwaltungen im Fall der A20. Schwere Planungsmängel lassen sich grundsätzlich nur durch bessere Planung beheben. Altbekannte Themen, wie u.a. der Fledermausschutz, wurden gerade im Zusammenhang mit der herausragenden Bedeutung der Kalkberghöhlen bei Bad Segeberg schlichtweg vernachlässigt. Die nun reflexartige Forderung nach einer Beschränkung des Verbandsklagerechts ist deshalb völlig absurd. Nur weil Behörden eigene Gesetze nicht in die Planung passen, sollten nicht die Gesetze geändert, sondern vielmehr konsequenter befolgt werden. Diese Erwartung stellen schließlich Behörden in anderen Zusammenhängen- und sei es nur beim Falschparken - auch an Bürgerinnen und Bürger.

Es wundert uns nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht die mangelnde Qualität von Gutachten im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Fragen rügt. Anstelle von angreifbaren Gefälligkeitsgutachten, die von den Planern selbst bei gewogenen Planungsbüros beauftragt werden, fordert der NABU seit langem die Expertise unabhängiger Fachleute. Nur so kann gewährleistet werden, dass Herausforderungen bei der Harmonisierung der verkehrsinfrastrukturellen Planung mit europarechtlich verbindlichen ökologischen Richtlinien tatsächlich adäquat beachtet werden. Nur durch frühzeitige Anpassungen von Plänen kann tatsächlich Zeit eingespart und Planung effektiv beschleunigt werden. Und eben nicht dadurch, dass Gerichte in langwierigen Verfahren den Planern attestieren: 6, setzen, nochmal machen! Egal ob bei der Elbvertiefung, der A20 oder anderen größeren Verfahren zu Infrastrukturmaßnahmen - gerade angreifbare Gutachten haben immer wieder zu erheblichen Zeitverzögerungen geführt", sagt Malte Siegert, Leiter Umweltpolitik beim NABU Hamburg.

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Quelle:
Pressemitteilung pm 133/18, 28.11.2018
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21, 20535 Hamburg
Tel.: 040/69 70 89-0, Fax: 040/69 70 89-19
E-Mail: info@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2018

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