Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → REDAKTION

GENTECHNIK/257: Neue Hürden für Verkauf von Hybridmais Mon810 (SB)


Verkauf von Mais der Sorte Mon810 vorübergehend ausgesetzt

Monsanto muß Monitoringplan vorlegen


Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Verkauf der umstrittenen Maissorte Mon 810 an Bedingungen geknüpft. Erstmals muß ein Erzeuger, in diesem Fall das Unternehmen Monsanto, einen Monitoringplan vorlegen. Gegner der Grünen Gentechnik sehen in diesem Beschluß einen wichtigen Etappensieg. Das Saatgutunternehmen hat sich bislang noch nicht dazu geäußert.

Die Forderung des BVL an den Saatguthersteller nach einem Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen ist neu, kommt aber nicht wirklich überraschend, auch wenn der vermeintliche Sinneswandel der Behörde, die sich früher ganz anders über die Maissorte Mon810 geäußert hatte, mit den Ergebnissen jüngerer Studien, denen zufolge "der Anbau von Mon 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt", begründet wurde.

Möglicherweise haben die Gentechnikgegner zu früh aufgeatmet, denn der Entscheid des BVL wird die Verbreitung von Mon810 keineswegs grundsätzlich aufheben. Denn das bereits an die Landwirte abgegebene oder ausgesäte Saatgut ist von der Regelung ebensowenig betroffen wie die Verwendung der Saat für Lebens- und Futtermittel. Darüber hinaus hat das BVL im wesentlichen Vorgaben der Europäischen Union befolgt.

Die nationale französische Genehmigungsbehörde hatte im Jahr 1998 Mon810 zugelassen. Das war ein rechtsverbindlicher Schritt auch für die anderen EU-Mitglieder. Im Juni 1999 beschloß der EU-Ministerrat, daß der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Union durch Monitoringprogamme zu begleiten sei. Diese wurden im Oktober 2003 für alle Neugenehmigungen verbindlich, wohingegen bereits ausgesprochene Genehmigungen noch bis zum 17. Oktober 2006 ohne Beobachtungsprogramme ausgegeben werden durften. Das Bundesamt für Verbraucherschutz reagiert also nicht nur auf jüngere Forschungsergebnisse, sondern insbesondere auf einen Beschluß der Europäischen Union.

Die Maissorten der Linie Mon810 wurden auf eine Weise hybridisiert, daß sie einerseits ein Gift produzieren, an dem der Maiszünsler, der ein wichtiger Schädling der Maispflanze ist, nach dem Verzehr verendet. Zum anderen enthält der Mais Substanzen, die ihn unempfindlich gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat macht. Das bedeutet, daß die Landwirte ihre Felder mit dieser Chemikalie besprühen können und daß alle anderen Pflanzen absterben. Nach Angaben des Unternehmens führt der Verzehr des Toxine enthaltenen Hybridmaises zu keinen Gesundheitsschäden bei Menschen.

In Deutschland wird Mon810 bereits auf einer Fläche von fast 3500 Hektar angebaut, insbesondere in Brandenburg. Vor wenigen Tagen hat ein Imker erfolgreich beim Verwaltungsgericht Augsburg (4.5.2007, Az. Au 7 E) geklagt, daß sein Honig durch Mais der Sorte Mon810, der auf Feldern in 1,5 bis 2,2 Kilometern von seinem Bienenhaus angepflanzt wurde und im Vorjahr den Honig gentechnisch kontaminiert hatte, künftig geschützt werden solle. Die für den Anbau zuständige die Landwirtschaftsverwaltung muß laut Gerichtsbeschluß den gentechnisch veränderten Mais vor der Blüte ernten oder die Pollenfahnen der Maispflanzen während der Blütezeit abzuschneiden.

Wie hoch die Hürden für den Verkauf von Mon810 tatsächlich sind, wird sich zeigen. Gegenüber dem Berliner "Tagesspiegel" (8.5.2007) behauptete der Verantwortliche für Gentechnik im brandenburgischen Verbraucherschutzministerium, Peter Rudolph: "Das bedeutet de facto ein Verbot des Genmais-Anbaus. Nach diesem Bescheid ist das In-Verkehr-Bringen von Mon 810 im Augenblick nicht mehr zulässig. Die Firma Monsanto hat bislang keinen Monitoringplan vorgelegt und sie war bisher auch nicht dazu verpflichtet."

Der vermeintliche Sieg der Gentechgegner könnte sich rasch ins Gegenteil verkehren. Dazu müßte Monsanto einen Monitoringplan vorlegen. Und wenn das Unternehmen damit durchkommt, könnte es seinerseits einen Etappensieg reklamieren, denn dadurch wäre die Grüne Gentechnik ein Stückchen weiter etabliert als zuvor. Regelungen wie jetzt vom BVL beschlossenen mögen zwar lästig sein, aber wenn die Alternative theoretisch darin hätte bestehen können, gar keinen Hybridmais in der Europäischen Union anbauen zu dürfen, so kommen Monsanto und die anderen großen Saatgutkonzerne in der widerspenstigen EU doch Schritt für Schritt voran.

10. Mai 2007