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WALD/084: Hambacher Forst - die Bürger fragen (Initiative Buirer für Buir)


"Initiative Buirer für Buir" - Mitteilung vom 29. März 2013

Räumung Hambacher Forst
Initiative Buirer für Buir schafft mit Bürgerantrag an Stadt Kerpen Transparenz



Am 27. März 2014 wurde die Waldbesetzung im Hambacher Forst aufgrund einer Ordnungsverfügung der Stadt Kerpen geräumt. Die Ordnungsverfügung zielt dabei auf eine Selbst- und Fremdgefährdung durch die Plattformen der Waldbesetzer*innen in den Bäumen.

Die Initiative Buirer für Buir ist seit Beginn der ersten Waldbesetzung kritischer Beobachter der unterschiedlichen behördlichen Aktivitäten und der Vorgehensweise des Unternehmens RWE.
Zu der Räumung am vergangenen Donnerstag stellen sich uns diverse Fragen, deren Beantwortung für die Bürger und Bürgerinnen die notwendige Transparenz schaffen können, um einer weiteren Polarisierung entgegen treten zu können.

So stellen wir beispielsweise folgende Fragen an die Stadt Kerpen:


Stadt Kerpen
Die Bürgermeisterin
Jahnplatz 1
50171 Kerpen

Per Mail an buergermeisterin@stadt-kerpen.de

Bürgerantrag nach §24 Gemeindeordnung:
Ordnungsverfügung der Stadt Kerpen zur Räumung der Waldbesetzung im Hambacher Forst am 27.03.2014

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Marlies,

am 27. März 2014 wurde die Waldbesetzung im Hambacher Forst in Folge einer Ordnungsverfügung der Stadt Kerpen geräumt. Wir stellen hierzu folgenden Bürgerantrag, mit dem Ziel, die für uns Bürger notwendige Transparenz über städtisches Handeln vor der Kommunalwahl zu erlangen:

1. Umfang und Träger der Kosten des gesamten Einsatzes
  1. Welche direkten und indirekten Kosten sind durch den Einsatz entstanden (Polizei, Spezialeinheiten, Feuerwehr, Rettungskräfte, Sachkosten, etc.)?
  2. Wer übernimmt die Vorleistung der Kostenerstattung?
  3. Wer trägt die Kosten nach Auftragslage (Zuordnung entsprechend der Beauftragung bzw. Anforderung bzw. Verfügung)?
  4. Wer wird für die entstandenen Kosten in Regress genommen?
  5. Wurde die Kostenübernahme im Vorfeld der Ordnungsverfügung zwischen Stadt, Waldbesitzer und Einsatzkräften geklärt?
    Wenn ja: haben die Antworten zu a-d Bestand?
    Wenn nein: warum erfolgte keine Klärung?
2. Art und Umfang der Räumungsaktion

Laut Presse- und Augenzeugenberichten waren mehrere Hundertschaften Polizei sowie Spezialeinheiten (Polizeikletterer), Hundestaffeln, sowie Feuerwehr und Rettungskräfte sowie Ordner/Mitarbeiter der Stadt Kerpen aufgrund der Ordnungsverfügung angefordert worden.

Dem gegenüber standen 5 oder 6 Baumbesetzer*innen.

  1. Auf wessen Einschätzung hin wurde dieses Großaufgebot von wem angefordert?
    In diesem Zusammenhang: Worauf basiert die Einschätzung? Waren beispielsweise Mitarbeiter des Baumates oder anderer zuständiger Ämter zur Prüfung vor Ort und auf den als gefährdend bezeichneten Plattformen?
  2. Wer hat in welcher Form Art und Umfang des Einsatzes - auch unter finanziellen Gesichtspunkten - geprüft und freigegeben?
  3. Wer hat die Räumung vom Ursprung her initiiert?
    • War RWE Initiator und ist an die Stadt herangetreten? In welcher Form?
    • Hat die Stadt die Ordnungsverfügung an RWE gestellt und RWE aufgefordert, die Räumung zu veranlassen?
    • Wenn keins von Beidem zutreffend: Wie erfolgte der Prozess (Beschreibung Veranlasser/Initiator, Auftraggeber, Auftragnehmer - im Zeitablauf)?
3. Prüfung von Rahmen-/Nebenbedingungen
  1. War der Stadt bei Ausgabe der Ordnungsverfügung bewusst, dass
    • ab dem 1. April bis Ende September ein Rodungsverbot aufgrund der Brut- und Nistzeit besteht?
    • die geräumte Waldparzelle erst frühestens 2018 gerodet werden muss?
    • die Waldbesetzung als Form des zivilen Protests seitens der Gerichte anerkannt wurde (und alle zivil- und strafrechtlichen Belange daraufhin abgewiesen wurden)?
  2. Hat die Verwaltung im Vorfeld des Einsatzes die Fraktionsspitzen und die Verwaltungsspitze informiert und ggf. eine Beratung durch zuständige Gremien eingeleitet/durchgeführt?
    Wenn ja: Wer war involviert - Wie sah das Ergebnis aus?
    Wenn nein: Warum erfolgte keine Abstimmung?
  3. Wurde der Einsatz mit den zuständigen Gremien der Landesregierung abgestimmt?
  4. Welche Firmen, wurden mit Räumungsaufgaben betraut (Hubwagen und schwere Raupen / Bulldoser), wer hat diese beauftragt und wer übernimmt der die Kosten aus diesen Aufträgen?
  5. Wurde seitens der Träger der Maßnahmen eine Abstimmung zur Beeinträchtigung der Waldfunktionen vor dem Hintergrund des Großgeräteeinsatzes durchgeführt und dies mit den zuständigen Forstbehörden abgestimmt?
4. Umgang mit vorherigen Waldbesetzungen
  1. Die im Spätherbst 2012 geräumte Waldbesetzung war in ihrem Umfang deutlich größer als die aktuell geräumte Besetzung und wurde auch von Besuchern aufgrund ihrer gut zu erreichenden Lage deutlich stärker frequentiert. Behördliche Bedenken hinsichtlich der Bauart der Plattformen sind uns damals nicht bekannt geworden. Eine Räumung aus Gefährdungsgründen war nie Thema in Gremien bzw. in der Öffentlichkeit. Warum war das jetzt bei der erneuten Besetzung anders? Oder ist die Stadt Kerpen ihrer Sorgfalts- und Schutzpflicht damals nicht nachgekommen?
5. Umgang mit zukünftigen Waldbesetzungen
  1. Wird die Stadt Kerpen bei gleicher Ausgangslage eine angekündigte neue und ggf. zukünftig weitere Waldbesetzung(en) nach gleichem Vorgehen und ggf. mit gleichem Aufwand wieder räumen lassen?
  2. Sieht der Haushalt entsprechende Mittel für diese Ausgaben vor?
    Wenn ja: in welcher Höhe und aus welchem Budget?
    Wenn nein: ist ein Nachtragshaushalt erforderlich?

Hintergrund: Der Berichtserstattung folgend nahmen an der Räumung mehrere Hundertschaften Polizei sowie weitere öffentliche Institutionen teil. Aufgrund der mehrmaligen vorherigen Visitationen auf der Waldbesetzung war der Umfang der Besetzung (Anzahl Plattformen, vermutliche Anzahl Besetzer*innen sowie die Ausgestaltung der Besetzung) bekannt. Insofern sprechen Beobachter von einem völlig überzogenen Umfang des Einsatzes. Die Ordnungsverfügung soll aufgrund einer existierenden Eigen- und Fremdgefährdung erstellt worden sein (Aussage von Herrn Erhard Nimtz im WDR). Dabei liegt das betreffende Waldstück fernab von Wander- und Waldwegen. Waldarbeitern sowie RWE-Mitarbeitern bzw. Mitarbeitern von RWE-Dienstleistern sowie Mitarbeitern der Stadt Kerpen und der Polizei war die Besetzung in Art und Umfang im Vorfeld bekannt und insofern ein Risiko auszuschließen. Die Eigengefährdung ist bei erfahrenen Kletterern als äußerst gering einzuschätzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Büttgen

*

Quelle:
Mitteilung vom 29.03.2014
"Initiative Buirer für Buir", Kerpen-Buir
E-Mail: info@buirerfuerbuir.de
Internet: www.buirerfuerbuir.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2014