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KONTROLLE/013: Abwasserpipeline der K+S Kali - Unterlagen unvollständig, Betroffene außen vor (WWA)


Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. - Pressemitteilung - 9. August 2010

Abwasserpipeline der K+S Kali GmbH zur Werra

Der Skandal setzt sich fort
Antragsunterlagen unvollständig - Wesentlich Betroffene werden ausgegrenzt


Das Regierungspräsidium Kassel hat Antragsunterlagen für den Bau der von K+S geplanten Abwasserpipeline von Neuhof-Ellers an die Werra an eine Auswahl von Betroffenen versandt. Eine erste Überprüfung der Unterlagen durch Prof. Breuer hat ergeben, dass die Unterlagen unvollständig sind und dass der Kreis der beteiligten Stellen erweitert werden muss. Die beigefügte Umweltverträglichkeitsprüfung wird als unzureichend gerügt. Dem Vorgehen der Klagegemeinschaft von Anrainergemeinen und -verbänden ist es zu verdanken, dass sich die öffentliche Beteiligung im Planfeststellungsverfahren nicht auf die direkte Umgebung der Pipeline beschränken durfte. Erstmals haben auch die Anrainer der Weser das Recht, Einwendungen gegen die fortschreitende Umweltbelastung der Flüsse vorzubringen. Die von Prof. Breuer gerügten Mängel des Planfeststellungsverfahrens lassen aber Zweifel daran aufkommen, wie die öffentliche Beteiligung vom Regierungspräsidium Kassel durchgeführt wird.

"Es ist für uns höchst verwunderlich, dass die hessische Genehmigungsbehörde die von Prof. Breuer gerügten Mängel nicht selbst bemerkt und abgestellt hat", so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.

Angelverbände und Landwirtschaft werden nicht einbezogen

Die K+S Kali GmbH will ihre Entsorgungsprobleme lösen, indem sie die technischen Voraussetzungen dafür schafft, künftig auch bei Hochwasser der Werra Abwässer bis zum Erreichen der Grenzwerte einleiten zu können. Das wird zur Folge haben, dass landwirtschaftliche Flächen mit erheblich stärker verunreinigtem Flusswasser überflutet werden und zu versalzen drohen. Es sind deshalb alle Landwirtschaftskammern und - behörden an der Anhörung zu beteiligen.

Fischereigenossenschaften und -verbände haben Interessen an und in den Flüssen und sind ohne jeden Zweifel

Direktbetroffene der Flussgebietsversalzung. Trotzdem gehören weder der "Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen" als anerkannter Naturschutzverband noch die Genossenschaften "Werra" und "Untere Werra" zu dem Kreis der Betroffenen, die nach Ansicht der Behörden anzuhören wären. Umstrittene Gutachten immer noch nicht veröffentlicht

Die von der K+S Kali GmbH vorgelegten Antragsunterlagen fußen auf Gutachten, die bisher nicht veröffentlicht wurden und so der wissenschaftlichen Überprüfung entzogen sind. Dies gilt auch für die Gutachten zum chemischen und ökologischen Zustand der Werra durch die Fa. ECORING. Unabhängige Fachleute hatten deren Ergebnisse als "wissenschaftlich nicht haltbar" bezeichnet und neue Gutachten angeregt. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hatte deshalb K+S aufgefordert, ihre Gutachten zurück zu ziehen.

Die Genehmigungsbehörden haben die Kritik an den Gutachten offenbar nicht zur Kenntnis genommen und sie sogar zur Genehmigungsgrundlage für die Fortschreibung des Härtegrenzwertes in der Werra gemacht. Auch für das anstehende Planfeststellungsverfahren sollen sie einen wissenschaftlichen Hintergrund bilden. Die Veröffentlichung der Gutachten ist erforderlich, damit überprüft werden kann, an welcher Stelle möglicherweise schwer wiegende Fehler gemacht worden sind.

Umweltverträglichkeitsprüfung auf zweifelhafter Grundlage

Die beigefügte Umweltverträglichkeitsuntersuchung beschränkt sich auf die Untersuchung einer Flussstrecke zwischen Hattorf und Gerstungen, die nach Ansicht namhafter Wissenschaftler zu den am wenigsten repräsentativen Flussabschnitten gehört. In diesem Bereich ist die Durchmischung des Flusswassers mit den Abwässern der Kali-Industrie noch unvollständig. Außerdem können die aus der unbelasteten Werra abgeschwemmten Organismen Leben in einem Fluss vortäuschen, der unterhalb von Gerstungen nur noch wenigen salzresistenten Arten eine Überlebensmöglichkeit bietet. Die Untersuchung ist daher räumlich auf das gesamte Flusssystem auszudehnen.

Missachtung des europäischen Rechts

Für die K+S Kali GmbH ist die zusätzliche Einleitung von Haldenabwässern aus dem Fuldarevier unerheblich, weil die Werra ohnehin schon stark belastet sei. Damit missachtet das Unternehmen das Verbesserungsgebot der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die Kasseler Genehmigungsbehörde hätte dies nicht hinnehmen dürfen.


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Quelle:
WWA, Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
Pressemitteilung, 09.08.2010
Tel. 05545/95 01 08
E-Mail: WWA.eV@web.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2010