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MELDUNG/109: Für saubere Gewässer und gerechte Gebühren... Forderungen zum Wassergesetz (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 26. November 2015

NABU Brandenburg für saubere Gewässer und gerechte Gebühren

Forderungen des NABU Brandenburg zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes


Anlässlich der bevorstehenden Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes hat der NABU Brandenburg einen Katalog mit drei zentralen Forderungen vorgelegt. Darin verlangt der Naturschutzverband Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Pestiziden und Düngemitteln, ein einheitliches Wassernutzungsentgelt sowie eine gerechtere Verteilung von Gewässerunterhaltungskosten.

Derzeit dürfen Landwirte Düngemittel, insbesondere Stickstoff und Phosphor noch bis an die Böschungskante von Fließgewässern ausbringen, für Pestizide gelten unterschiedliche Anwendungsbestimmungen. Chemikalien aus der Landwirtschaft gelangen durch Verwehung und Abschwemmung in Flüsse und eiszeitliche Sölle, wie auch Untersuchungen der Naturschutzverbände aus der Uckermark und der Prignitz gezeigt haben.

"Der Schadstoffeintrag in Gewässer, Böden und Grundwasser hat weitreichende Folgen für die Gesundheit der Menschen, aber auch für die Artenvielfalt. Die Gifte beeinflussen u.a. die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen, Fröschen und Insekten und gefährden so die Arten", erklärt PD Dr. Werner Kratz, 2. Vorsitzender des NABU Brandenburg. Ein Beispiel dafür ist der deutliche Rückgang der Flussmuschel, eine nach der europäischen FFH-Richtlinie streng geschützte Art. Durch die Überdüngung mit Phosphor und Stickstoff kommt es oft auch zur massenhaften Vermehrung von Algen, was regelmäßig zum sommerlichen "Umkippen" der Gewässer führt. Durch die Blaualgentoxine können auch Menschen gefährdet werden.

Der NABU fordert deshalb im Verbund mit einer Expertengruppe am Bundeslandwirtschaftsministerium die gesetzliche Festsetzung von zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen, die frei von Düngemitteln und Pestiziden gehalten werden müssen. "Eine solche gesetzliche Festlegung wäre ein wichtiger Beitrag, um endlich den guten ökologischen Zustand nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen", so PD Dr. Werner Kratz, 2. Vorsitzender des NABU Brandenburg. Brandenburg ist von der Erreichung der EU-WRRL-Ziele noch sehr weit entfernt. Nur weniger als 20 Prozent der Fließgewässer befinden sich derzeit in dem geforderten guten ökologischen Zustand.

Durch die vom NABU geforderte Gleichbehandlung bei der Erhebung des Wassernutzungsentgeltes sollen u.a. die Entnahme aus Grund- und Oberflächengewässern verringert und ungerechtfertigte Privilegien abgeschafft werden. Der Konzern Vattenfall ist trotz der Zerstörung ganzer Grundwasserleiter durch die Braunkohleförderung weitgehend von der Zahlung des Wassernutzungsentgeltes befreit. Im landwirtschaftlichen Bereich wird beispielsweise kostbares Grundwasser zur Bewässerung von Spargelfeldern und anderen Kulturpflanzen preiswerter abgegeben als für die Nutzung durch private Verbraucher. Um solche Vorzugsbehandlungen auszuschließen, fordert der NABU eine Streichung aller Privilegien bei der Erhebung des Wassernutzungsentgeltes.

Gewässer in Wäldern benötigen keine oder lediglich eine sehr geringe Gewässerunterhaltung, dies ist im Wesentlichen nur auf landwirtschaftlichen Flächen erforderlich. Zusätzlich können Schäden für die Moorböden und unnatürliche Nährstofffreisetzungen eintreten. Trotzdem ist in Brandenburg jeder Flächeneigentümer verpflichtet, die Flächenunterhaltung in gleicher Höhe zu finanzieren. Der NABU hält diese Praxis für ungerecht und unverhältnismäßig zugunsten der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Er fordert deshalb eine streng vorteilsbezogene Beteiligung der Grundeigentümer für die Kosten der Unterhaltungslast, ohne flächendecke nde und pauschale Beiträge festzulegen. PD Dr. Werner Kratz: " Zurecht sollen dadurch die Waldeigentümer entlastet werden. Diese müssten dann nicht mehr mit ihren Beiträgen die Gewässerunterhaltung auf landwirtschaftlichen Flächen subventionieren."

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Quelle:
Pressedienst, 26.11.2015
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2015

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