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BUCHBESPRECHUNG/0001: Das Kreuz mit den Privilegien (Ingolf Bossenz)


Das Kreuz mit den Privilegien

Das deutsche Religions- und Weltanschauungsrecht ist ein wahrer Segen
für Macht und Einfluss der beiden christlichen Großkirchen

Von Ingolf Bossenz


Es gibt Meldungen, die auf den ersten Blick Selbstverständliches kundtun. Doch bevor sich die Einsicht verbreiten kann, das an dem mitnichten ist, sind sie längst im Orkus des medialen Vergessens entschwunden. So hat sich dieser Tage, von der veröffentlichten Meinung weitgehend unbeachtet, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für eine unbedingte Trennung von Staat und Kirche ausgesprochen. Der Staat müsse als weltliche Ordnung von religiöser Ordnung getrennt sein, sagte der CDU-Politiker bei einer Veranstaltung in Bochum. Der erste Artikel des Grundgesetzes »Die Würde des Menschen ist unantastbar« gelte unabhängig von der Religion Nun hätte Schäuble als Innenminister durchaus die Möglichkeiten, seinen Worten Taten respektive Gesetzesinitiativen folgen zu lassen. Deren Ziel müsste es sein, die von ihm so vehement beschworene Trennung von Staat und Kirche endlich aus ihrer Verklärung in eine solche Klärung und Klarheit zu bringen, die Schluss macht mit den hierzulande notorischen Vermischungen, Verfilzungen und Verschwommenheiten von Säkularem und Klerikalem. Eine vortreffliche Grundlage dafür wäre das vom Bundesparteitag der FDP nach eingehender innerparteilicher Diskussion mit großer Mehrheit verabschiedete Thesenpapier »Freie Kirche im freien Staat«. Mit Blick vor allem auf die Stellung der beiden Großkirchen enthält es folgende Essentials:

Der Staat hat auf kirchliche Angelegenheiten keinerlei Einfluss zu nehmen;
der Körperschaftsstatus der Kirchen ist durch ein neues Verbandsrecht abzulösen;
Kirchenmitgliedschaft ist rein intern zu regeln;
das Recht auf Verschweigen der Religionszugehörigkeit ist stets zu beachten;
die Kirchensteuer ist durch ein kircheneigenes Beitragssystem zu ersetzen;
das Neutralitätsprinzip des Staates ist auch im Landesrecht und bei religiösen Symbolen zu beachten;
Kirchenverträge und Konkordate sind aufzuheben und gegebenenfalls durch Gesetze oder Einzelvereinbarungen zu ersetzen;
Staatsleistungen und finanzielle Sondervorteile sind aufzuheben;
bei sozialen Einrichtungen ist freien Trägern kein Vorrang einzuräumen und die öffentliche Hand muss ausreichend neutrale Einrichtungen bereitstellen;
die religiös-weltanschaulich neutrale Gemeinschaftsschule soll im gesamten Bundesgebiet Regelschule sein;
Militärseelsorge ist die alleinige Sache der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften;
Geistliche und Theologiestudenten sind im Wehrdienstrecht den anderen Bürgern gleichzustellen;
in den öffentlichen Gremien ist die Vertretung der Kirchen und anderer gesellschaftlicher Gruppen auf die jeweilige Funktion der Verbände zu überprüfen.

Bevor sich jetzt jemand überrascht die Augen reibt - das FDP-Kirchenpapier stammt aus dem Jahr 1974. Es wurde seinerzeit in einer Weise angefeindet und diffamiert, dass es schleunigst in der Schublade verschwand. Und auch 34 Jahre danach ist es unwahrscheinlich, dass eine etablierte Partei einen Vorstoß von vergleichbarer Konsequenz wagt.

Die Erinnerung an diesen Lichtblick parteipolitischer Fortschreibung der Aufklärungsidee ist dem Rechtswissenschaftler Gerhard Czermak (geb. 1942) zu verdanken. In seinem Buch »Religions- und Weltanschauungsrecht«*, das im Wissenschaftsverlag Springer erschien, unterzieht der Jurist aus Friedberg (Bayern) die Entwicklung des Staat-Kirche-Verhältnisses in der Bundesrepublik einer Analyse, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt.

Das juristische, historische und politische Material, das der ehemalige Verwaltungsrichter auf über 300 Seiten akribisch und auch für Nichtjuristen verständlich und überzeugend ausbreitet, ist potenzieller Sprengstoff - geeignet, das scheinbar unerschütterliche und fest gefügte Fundament des nach 1945 sukzessive und beharrlich aufgebauten Paktes von Staat und Kirche, von Politik und Religion ins Wanken zu bringen.

Allerdings dürfte das explosive Gemisch durch den Umstand teilentschärft werden, dass es sich bei dieser Abhandlung eben um ein juristisches Fachbuch handelt, das es weder auf die Bestsellerlisten der Populärmagazine noch auf die Aktionstische der Großbuchhandlungen schaffen wird. Finden sich doch dort vor allem die Angebote mit den griffigen Titeln wie »Der Gotteswahn« von Richard Dawkins (Großbritannien), »Der Herr ist kein Hirte« von Christopher Hitchens (Großbritannien/USA), »Das Ende des Glaubens« von Sam Harris (USA) oder »Wir brauchen keinen Gott« von Michel Onfray (Frankreich). Bücher, die durchaus das Bewusstsein schärfen für die geistige Auseinandersetzung mit den großen Kirchen und den dominierenden Glaubenssystemen, die aber der Ergänzung bedürfen durch eine kritische Darstellung von Geschichte und Gegenwart der oft schwer zu durchschauenden Verhältnisse in Deutschland.

Dass deutsche Großverlage bei der brisanten Thematik Religionskritik / Atheismus nichtdeutsche Autoren vorziehen, hat zweifellos mit der Furcht vor dem Risiko zu tun, sich durch dezidierte Auseinandersetzungen mit den deutschen Zuständen den Unmut der Kirchen und ihrer politischen Lobby zuzuziehen. Die wachsenden wirtschaftlichen Aktivitäten der Kirchen im Verlagswesen tun ein Übriges, den publizistisch wahrnehmbaren Widerstand gegen die Verfilzung Staat-Kirche in überschaubaren Grenzen zu halten.

Umso mehr ist dem Buch von Gerhard Czermak, der auch Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Giordano-Bruno-Stiftung ist, eine Verbreitung zu wünschen, die weit über den Kreis juristischer Spezialisten hinausgeht. Denn die darin geschilderten Faktizitäten sollte kennen, wer den Bewahrern und Verteidigern des »staatskirchlichen« Status quo mit fundierter Polemik begegnen will. Immerhin relativierte auch Wolfgang Schäuble sein Votum für die Trennung von Staat und Kirche sofort mit der Bemerkung, dies heiße jedoch nicht, dass das Christentum nichts mit der Politik zu tun habe. Die Bibel sei, so der Minister allen Ernstes, Anleitung für die Politik.

Ohne die von Karlheinz Deschner in mittlerweile neun voluminösen Bänden beschriebene »Kriminalgeschichte des Christentums« hier zu rekapitulieren, sei auf den auch von Czermak zitierten Philosophen Otfried Höffe verwiesen. Stellte dieser doch lakonisch fest, das Christentum habe zunächst wesentlich selbst jene Schwierigkeiten geschaffen, für deren Lösung man die Menschenrechte brauche. Czermak zufolge »kann man keineswegs sagen, es führe ein direkter Weg von der christlichen Lehre zu den modernen Menschenrechtserklärungen«.

Nichtsdestotrotz beruht auf dem Mythos, alles Sittlich-Positive sei vor allem dem Christentum zu verdanken, maßgeblich die privilegierte Stellung der beiden Großkirchen in Deutschland. Nun gehören allerdings die Gleichberechtigung von religiösen und nichtreligiösen Sinnsystemen und das Gebot der grundsätzlichen Trennung von Staat und Religion »zu den Grundpfeilern des Religionsverfassungsrechts der Bundesrepublik«, wie Czermak schreibt. Folglich zähle die Gewährleistung religiös-weltanschaulicher Neutralität »zu den Grundaufgaben unseres Staats«. »Die politische und rechtliche Praxis sieht aber ganz anders aus«, konstatiert der Autor und zählt auf, was den meisten Bürgern nach wie vor unbekannt ist, da dieses »Privilegienbündel« nicht wie eine Monstranz durch die Öffentlichkeit getragen, sondern diskret gepflegt wird.

So besoldet der Staat mit Steuergeldern auch Andersgläubiger und Konfessionsfreier Bischöfe, Domherren und weitere Geistliche. Er fördert großzügig Kirchentage und Priesterseminare mit allgemeinen Steuermitteln. Er zieht die Mitgliedsbeiträge der Kirchen als Kirchensteuer mit Mitteln der staatlichen Finanzverwaltung ein. Der Staat unterhält zahlreiche christliche theologische Fakultäten, die mit Steuergeldern aller Bürger finanziert und üppig ausgestattet werden. Der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen wird vom Staat eingerichtet und bezahlt. Die Kosten für die Militärseelsorge werden ebenso von der Allgemeinheit getragen wie jene für die Gefängnis- und Polizeiseelsorge. Manche Bundesländer, insbesondere Bayern, betreiben eine dezidiert christliche Schulpolitik.

Sogar des Kreuzsymbols, Inbegriff christlichen Glaubens, bedienen sich Staat und Kommunen, um nicht nur Schulen und Krankenhäuser und somit Bereiche gesellschaftlich-öffentlicher Bedeutung, sondern sogar, um Gerichts- und Ratssäle, ja selbst ein Parlament (Bayern) - also Orte der ausschließlich säkularen öffentlichen Gewalt - damit auszustatten. Staat und Gemeinden gewährleisten keine ausreichende Grundversorgung mit religiös-weltanschaulich neutralen öffentlichen Sozialeinrichtungen, sondern ziehen kirchliche Sozialeinrichtungen vor. Das Rundfunkrecht enthält augenfällige Vergünstigungen für die etablierten Religionsgemeinschaften.

Czermak verweist zudem auf die »beeindruckende« Fülle der direkten und indirekten finanziellen Förderung speziell kirchlicher Anliegen durch die öffentliche Hand, auf die stattliche Zahl der Steuervergünstigungen und Gebührenbefreiungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften, nicht aber für weltanschauliche Vereinigungen.

Was da zusammenkommt, ist in der Tat »beeindruckend«. Der Kirchenrechtler Horst Herrmann setzt eine Summe von jährlich rund 10 Milliarden Euro an für »die vielen, meist versteckten und nur mit Mühe aufzufindenden Subventionen, Renten und Steuerbefreiungen, die Bund, Länder und Kommunen den Großkirchen aufgrund von teilweise ziemlich verdächtigen, ja über hundert Jahre alten Gesetzen einräumen«. Nach anderen Berechnungen sind es sogar über 14 Milliarden Euro.

Nun ist es beileibe nicht so, dass all diese Bevorzugungen insbesondere der beiden christlichen Großkirchen im rechtsfreien oder gar »unrechten« Raum angesiedelt wären (obwohl das Verfassungsgebot der Staatsneutralität in jedem Fall zu hinterfragen ist). Im Gegenteil: Die »Herausbildung eines weltweit einzigartig dichten Netzes von 'Staatskirchenverträgen' ist ein Spezifikum« der Bundesrepublik Deutschland. Czermak betont, dass der Staat derartige Abkommen nur mit Religionsgemeinschaften (praktisch fast nur mit den Kirchen) trifft, nicht aber mit anderen wichtigen gesellschaftlichen Organisationen.

Der entscheidende Knoten dieses »weltweit einzigartig dichten Netzes« ist bis heute das 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene sogenannte Reichskonkordat. Während die aus der faschistischen Ära stammenden Konkordate Italiens und Spaniens nicht mehr gültig sind, ist der erste internationale Vertrag Hitlers zugleich dessen einziger, der nach wie vor geltendes Recht darstellt - in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses nie von einem Parlament gebilligte Dokument 1957 bestätigt.

Anstatt das Reichskonkordat zu kippen und damit eine klare Trennung von Staat und Kirche zu vollziehen, wurde der Hitlervertrag zur Blaupause für die Ausweitung der Privilegienwirtschaft auf die evangelische Kirche und die Fabrikation immer neuer »Staatskirchenverträge«. Nach dem Anschluss der DDR wurde dieses System dem Osten übergestülpt, wo mittlerweile in allen Bundesländern einschließlich Berlin Verträge mit den evangelischen Landeskirchen geschlossen sind und - trotz des sehr geringen katholischen Bevölkerungsanteils - Konkordate mit dem Heiligen Stuhl beziehungsweise Katholische Kirchenverträge mit den Diözesen.

Das alles erweckt nicht von ungefähr den Eindruck eines veritablen Bündnisses von Thron und Altar respektive von Kapital und Klerus. Die Kirche dankt für erwiesene und künftige Wohltaten mit der Absegnung der herrschenden Verhältnisse. Wie es der deutsche Papst 2006 mit seiner Enzyklika »Deus caritas est« tat. Benedikts Bannstrahl traf darin den »totalen Versorgungsstaat, der alles an sich zieht«, was den Erfindern und Vollstreckern der Hartz-IV-Armut gewiss eine frohe Botschaft war. Und wie es der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Sommer dieses Jahres mit seiner Denkschrift »Unternehmerisches Handeln in evangelischer Perspektive« tat. Diese »evangelische Perspektive« zeigte sich vor allem darin, dass die EKD-Führung in bislang beispielloser Apologie des neoliberalen Kapitalismus die Forderung formulierte, »die staatliche Regulierung auf das Notwendigste« zu reduzieren.

Das politische Kalkül der monopolistischen Vorzugsstellung des kirchenchristlichen Glaubenssystems in Deutschland mag auf der Hand liegen. Eine demografische Legitimation fehlt - eine demokratische erst recht. Gerhard Czermak betont die »statistische Konstante« des starken und stetigen Mitgliederverlustes der großen Kirchen. So gehörten in der Bonner Republik 1950 noch über 96 Prozent der Bevölkerung formal einer der beiden großen Kirchen an, 1970 waren es immer noch knapp 94 Prozent. Doch 1987 gehörten bereits 15,5 Prozent der Bevölkerung keiner der beiden großen Kirchen mehr an. Diese Gruppe wuchs mit dem Anschluss der DDR auf 22,4 Prozent. 2004 waren noch 31,1 Prozent der BRD-Bewohner römisch-katholisch und 31,0 Prozent evangelisch. Hinzu kommt, dass laut Umfragen selbst die formellen Mitglieder der großen Kirchen in beträchtlichem Maße zentrale Glaubenspositionen ihrer jeweiligen Konfession ablehnen. Allerdings sollte die fortschreitende Säkularisierung nicht generell gleichgesetzt werden mit dem allgemeinen Bedeutungsverlust religiösen Denkens überhaupt. Eine praktikable Beschreibung dafür fand der Soziologe Ulrich Beck (»Der eigene Gott«). Danach bezeichnet Säkularisierung »nicht den Untergang von Religion und Glauben, sondern die Herausbildung und massive Verbreitung einer Religiosität, die zunehmend auf Individualisierung verweist«.

Ein Vorgang, den der Philosoph Friedrich Nietzsche bereits vor über 130 Jahren in den Satz fasste: »Die Gewässer der Religion fluten ab und lassen Sümpfe oder Weiher zurück.« Nietzsche meinte damit vor allem die »Gewässer« des über Jahrhunderte institutionell geprägten und missbrauchten Christentums. Ob sich außer den zurückbleibenden Sümpfen und Weihern auch klarere Seen bilden, ob gar neue Quellen sprudeln, die auf das Potenzial von Strömen verweisen, ob man »religiös ohne Gott« sein kann, wie der Religionswissenschaftler Hubertus Mynarek (»Ökologische Religion«) meint, oder ob einem »aufgeklärten Glauben« die Zukunft gehört, wie ihn der Wissenschaftspublizist Ulrich Schnabel (»Die Vermessung des Glaubens«) beschreibt - all dies sind Fragen, denen juristische Relevanz insofern zukommt, als die Bedeutung der individuellen Religions- und Weltanschauungsfreiheit zunehmen wird. Eine Tendenz, die sich immer schwerer mit der Monopolstellung der beiden christlichen Großkirchen in Deutschland vereinbaren lässt. Und die, das zeigt das Buch von Gerhard Czermak eindrücklich, eine grundlegende Reform des Staatskirchenrechts dringlich macht.


* Gerhard Czermak:
Religions- und Weltanschauungsrecht. Eine Einführung.
In Kooperation mit Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf.
Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2008, br., 327 S., 24,95 EUR.


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Quelle:
Ingolf Bossenz, Dezember 2008
Der Schattenblick veröffentlicht diesen Artikel mit der freundlichen
Genehmigung des Autors.
Erstveröffentlicht in Neues Deutschland vom 22.11.2008


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2008